Die Rehabilitierung und die Entschädigung der Verurteilten ist ein wichtiges Signal für die Opfer der Schwulenverfolgung. Der jetzt in 2./3. Lesung beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ergangen sind, pauschal durch Gesetz aufzuheben (Drs. 18/12038, 18/12379). Nach Aufhebung der Urteile soll den Betroffenen ein pauschalierter Entschädigungsbetrag von 3000 Euro und zusätzlich 1500 Euro für jedes erlittene Jahr Haft zustehen.
Von der Rehabilitierung ausgeschlossen sind Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen mit Kindern (Personen unter 16 Jahren) und Verurteilungen wegen Handlungen, die unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und Zwangslagen oder unter Nötigung mit Gewalt oder durch Drohung begangen wurden.
Es ist außerdem gewährleistet, dass keine Aufhebung von Verurteilungen erfolgt, die nach den heute gelten-den besonderen Schutzvorschriften für Schutzbefohlene, Jugendliche, Gefangene, behördlich Verwahrte sowie Kranke und Hilfsbedürftige in Einrichtungen strafbar wären.
Johannes Kahrs und Karl-Heinz Brunner betonen: "Dass wir insbesondere die Entschädigung der Opfer durchsetzen konnten, macht uns überglücklich. Auch für uns war es ein langer und harter Kampf gegen Vorurteile und Kritiker, doch der SPD-Bundestagsfraktion ging es immer um die Opfer und die Aufrechterhaltung des Rechtsstaates.
Ungeachtet der finanziellen Entschädigung geht es jedoch zuvorderst um die Beseitigung eines Stigmas, unter dem die homosexuellen Männer jahrzehntelang zu leiden hatten. Wir haben oft den Wunsch nach Gerechtigkeit in den Augen und Gesichtern der Betroffenen gesehen. Man kann sich heute nicht mehr vorstellen, was eine solche Verurteilung für Konsequenzen hatte, privat, beruflich sowie familiär."