Rede des Sprechers der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung Dr. Ernst Dieter Rossmann am 10.06.2010

 

 

Bund und Länder haben gemeinsam entschieden, Bildung und Forschung oberste Priorität zu geben. Noch auf Initiative der Großen Koalition hat 2008 der erste Bildungsgipfel stattgefunden und das Versprechen gegeben, die Bildungs- und Forschungsausgaben deutlich auszuweiten. Spätestens 2015 sollen mindestens 7 Prozent des BIP für Bildung und 3 Prozent für Forschung aufgewendet werden. Auf dem zweiten Bildungsgipfel im Dezember 2009 wurde der zusätzliche Mehrbedarf für Forschung auf rund 17 Milliarden Euro, allein für die Bildung auf mindestens 13 Milliarden Euro beziffert. Der Bund hat angeboten, für die Bildung mindestens 40 Prozent oder 5,2 Milliarden Euro der prognostizierten Lücke zu tragen.

Bund und Länder stehen in der Pflicht, die gemachten Zusagen auch und gerade im Kontext der notwendigen Haushaltskonsolidierung einzulösen und den Mittelaufwuchs gemeinsam zu realisieren. Von den auch zur Einhaltung der Schuldenbremse erforderlichen Ausgabenkürzungen im Bundeshaushalt und in den Länderhaushalten müssen die angekündigten Ausgabensteigerungen für Bildung und Forschung unberührt bleiben. Um die beiden Ziele Haushaltskonsolidierung und Bildungsfinanzierung miteinander in Einklang zu bringen sind Einnahmeverbesserungen unumgänglich. Ein Aufschlag auf den Spitzensteuersatz auf sehr hohe Einkommen ist hier ein geeignetes und sozial gerechtes Mittel. Die Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern am 10. Juni 2010 muss sicherstellen, dass unbeschadet der Zuständigkeiten und konkreten Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern die Mehrmittel zum vereinbarten Stichtag 2015 zur Verfügung stehen sowie zur nachhaltigen Stärkung des öffentlichen Bildungswesens genutzt werden.

Wir fordern die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass Bund und Länder einen nationalen Bildungspakt zur Stärkung der Bildungsinfrastrukturen auf den Weg bringen. Dieser muss sicher stellen: die gegenseitige Verpflichtung, bei den notwendigen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung die Aufwendungen für Bildung und Forschung nicht zu kürzen, sondern wie vereinbart zu steigern; verbindliche Vereinbarungen für den weiteren Ausbau und einheitliche Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung, den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschulangebote sowie für eine schrittweise Gebührenfreiheit von Anfang an und für eine gemeinsame Initiative zur Überwindung des verfassungsrechtlichen Kooperationsverbotes im Grundgesetz. Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, dem Deutschen Bundestag jährlich über die Entwicklung der vereinbarten Maßnahmen des nationalen Bildungspaktes zu berichten.

Frühkindliche Bildung und Betreuung verbessern

Kinder haben ein Recht auf angemessene Förderung, Bildung und Teilhabe. Angebote der frühkindlichen Bildung verbessern die Bildungschancen von Kindern, die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie leisten auch einen erheblichen Anteil zur Integration und Inklusion (Gestaltung eines gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Ausgrenzung) von Kindern und zur Vermeidung von Familien- und Kinderarmut bei. Im Zusammenhang mit der Debatte zum Bildungspakt haben wir einen Antrag (Drs. 17/1973) eingebracht, der im Kern auf die Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung abzielt.

In dem Antrag sind konkrete Forderungen enthalten:

  • zur Finanzierung der Ausgaben für frühkindliche Bildung und insbesondere zur Verbesserung der Finanzlage der Kommunen,

  • zum Verzicht auf die Einführung eines Betreuungsgeldes,

  • zu einer Fachkräfte-Offensive für Erzieherinnen und Erzieher,

  • zur Verbesserung der Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege (z.B. Betreuungsschlüssel, Sprachförderung),

  • zur mittel- und langfristigen Umgestaltung von Kitas zu Eltern-Kind-Zentren,

  • zur Verbesserung der Gesundheitsförderung, Prävention und Inklusion von Kindern im frühkindlichen Bereich sowie

  • zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.