Die Große Koalition setzt damit ein umfassendes Konjunktur- und Investitionsprogramm aufs Gleis, das kurzfristige konjunkturelle Impulse mit längerfristigen Zukunftsinvestitionen kombiniert. Dank der soliden Finanzpolitik der letzten Jahre ist der Bund finanziell handlungsfähig. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 die finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden, um das Konjunkturpaket schnell und entschlossen umzusetzen.
 
So werden beispielsweise die geplante Mehrwertsteuersenkung und der Kinderbonus ausfinanziert. Allein diese Entlastungen summieren sich auf 24 Milliarden Euro. Für Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen werden rund 25 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Parallel soll die Finanzkraft der Kommunen gestärkt werden, in dem der Bund die Gewerbesteuerausfälle von über sechs Milliarden Euro kompensiert, die Städte und Gemeinden bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt und bei den Kosten der Unterkunft aus der Grundsicherung dauerhaft entlastet. Darüber hinaus sind beispielsweise eine Milliarde Euro zusätzlich für den Digitalpakt Schule und fünf Milliarden Euro für den 5G-Ausbau vorgesehen. Einen Innovationsschub sollen auch die 26 Milliarden Euro ansto-ßen, die in den Klimaschutz investiert werden, etwa in die Umsetzung der Wasserstoffstrategie, die Gebäudesanierung und die Senkung der EEG-Umlage.
 
Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen den Nachtragshaushalt im parlamentarischen Verfahren noch einmal nachgeschärft:
  • Sport wird mit zusätzlich 800 Millionen Euro unterstützt: 600 Millionen Euro werden investiert, um Turnhallen, Schwimmbäder und Sportplätze zu sanieren. 200 Millionen Euro sollen Einnahmeausfälle abseits des Profifußballs ausgleichen, die etwa wegen weggebrochener Zuschauereinnahmen im Handball, Eishockey, Basketball oder Volleyball entstanden sind.
  • Zur Rettung von Jugendherbergen, Schullandheimen und anderen Jugendbildungsstätten werden zusätzlich 100 Millionen Euro bereitgestellt – ergänzend zu den Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen. Auch Inklusionsunternehmen und Einrichtungen der Behindertenhilfe erhalten parallel zu den Überbrückungshilfen weitere Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro. 
  • Auch bei den Investitionen wird noch eine Schippe draufgelegt. Durch das Vorziehen von Maßnahmen fließen 720 Millionen Euro in den Ausbau von Schienen, Brücken, Bahnhöfen und Straßen.
Insgesamt machen die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in diesem Jahr Kredite in Höhe von rund 217,8 Milliarden Euro erforderlich. Durch Änderungen im parlamentarischen Verfahren fällt dieser Betrag um 750 Millionen Euro niedriger aus als ursprünglich geplant. Die nach der Schuldenregel im Grundgesetz zulässige Obergrenze der Verschuldung wird um knapp 119 Milliarden Euro überschrit-ten. Aus Sicht der Koalition handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze gemäß Artikel 11 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht.