Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt den Gesetzentwurf der Regierung zum Mutterschutzgesetz (Drs. 18/8963), denn die geplanten Neuregelungen passen das Gesetz an den neuesten Stand wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse an und machen den Mutterschutz übersichtlicher, transparenter und verständlicher, betont die zuständige Berichterstatterin Gülistan Yüksel.

Die Reform stellt sich dem Anspruch, die Akzeptanz für den Mutterschutz insgesamt zu steigern, Diskriminierung vorzubeugen und die Teilhabe von Frauen zu stärken. Aus Sicht der SPD-Fraktion besonders begrüßenswert: Das neue modernere Mutterschutzgesetz berücksichtigt sowohl die individuellen Wünsche und Bedürfnisse von Frauen und stellt gleichzeitig sicher, dass der Schutz der werdenden Mutter und des (ungeborenen) Lebens Priorität haben.

Die wichtigsten geplanten Mutterschutz-Neuregelungen

  • Mehr Frauen profitieren vom Mutterschutz: Auch Schülerinnen, Auszubildende, Praktikantinnen, Studentinnen und viele weitere Personengruppen sollen zukünftig in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen werden, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf von Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt.
  • Verlängerter Mutterschutz, wenn das Kind eine Behinderung hat: Im Falle der Geburt eines behinderten Kindes soll die gesetzliche Mutterschutzfrist von acht auf zwölf Wochen verlängert werden. Damit sollen Mutter und Kind mehr Zeit und Ruhe erhalten, damit die neue Situation nicht als Belastung, sondern als Glück erlebt wird.
  • Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt: Tritt nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt auf, brauchen Frauen besonders viel Zeit zur Regeneration und zur psychologischen Verarbeitung der schwierigen Situation. Damit sich Frauen, die ein solches Schicksal erleiden, nicht auch noch um ihren Arbeitsplatz sorgen, sollen sie einen Kündigungsschutz von vier Monaten erhalten.
  • Gleiches Mutterschutzniveau für alle: Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen soll das gleiche Mutterschutzniveau wie für andere Beschäftigte gelten. Allerdings wird der Mutterschutz für sie auch weiterhin in gesonderten Verordnungen geregelt.
  • Gesetze werden zusammengefasst: Geplant ist, die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz in das Mutterschutzgesetz zu integrieren. Grund: Die bisherige gesonderte Regelung ist nicht hinreichend bekannt und wird deshalb bis dato in der Praxis zu selten angewandt.
  • Präzisere Regelung von Arbeitsverboten: Die Möglichkeiten der individuellen Weiterbeschäftigung während der Schwangerschaft und der Stillzeit werden deutlicher geregelt. Dadurch sollen berufliche Nachteile für Frauen vermieden werden (z. B. im Gesundheitssektor). Priorität hat aber weiterhin ein angemessener Gesundheitsschutz.

Wie Familienministerin Schwesig steht auch die SPD-Bundestagsfraktion für eine zeitgemäße und wirksame Frauen- und Familienpolitik. „Wir setzen uns für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Wir kämpfen für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Arbeitswelt – sei es bei der Frauenquote oder der Lohngerechtigkeit. Die Reform des Mutterschutzgesetzes ist dabei ein wichtiger Baustein hin zu mehr Selbstbestimmung und mehr Mitsprache“, sagt die SPD-Abgeordnete Gülistan Yüksel.

 

Das Wichtigste zusammengefasst:

Mit einer Gesetzesreform will die Koalition den Mutterschutz modernisieren und dabei neueste gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse und Berufsbilder berücksichtigen. Dadurch soll der Diskriminierung schwangerer und stillender Frauen entscheidend entgegengewirkt werden. Unter anderem soll der gesundheitliche Mutterschutz künftig auch Frauen in Studium, Ausbildung und Schule einbeziehen.