Zu den Maßnahmen gehören insbesondere Schwellenwerte für verschiedene Statistikgesetze und Aufzeichnungspflichten, sodass mehr kleine Unternehmen und Existenzgrüner als bisher von statistischen Meldepflichten befreit werden. Außerdem werden im Steuerrecht Pauschalierungsgrenzen angehoben und Mitteilungspflichten reduziert.

Insgesamt soll damit die Wirtschaft um rund 744 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden. Flankiert wird das Bürokratieentlastungsgesetz von einer „One in, one out“-Regelung, die das Kabinett auf untergesetzlicher Ebene erlassen hat. Damit soll erreicht werden, dass der Erfüllungsaufwand aus gesetzlichen Pflichten insgesamt nicht weiter steigt.