Das Verbot von Leih- und Werkarbeit in der Fleischindustrie rückt näher: Das Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde am Donnerstag in Erster Lesung vom Bundestag beraten.  Das Gesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen und legt bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest.

Damit reagiert die Bundesregierung auf die alarmierenden Missstände in der Fleischindustrie, die während der Corona-Pandemie die Öffentlichkeit schockierten. Beschäftigte in den Schlachterbetrieben arbeiteten trotz Corona-Schutzmaßnahmen dicht an dicht zusammen, die Identität der Mitarbeiter war in vielen Fällen nicht oder nur schwer nachverfolgbar, weil sie nicht in dem Unternehmen direkt angestellt waren, sondern von einem anderen Unternehmen über einen Werkvertrag entsandt und eingesetzt worden waren. Zudem waren sie oft  in überfüllten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, in denen die Corona-Hygieneregeln nicht eingehalten werden konnten. Zahlreiche Beschäftigte steckten sich mit dem Corona-Virus an. Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und das Gebot einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit wurden zum Teil grob missachtet.

Die Branche steht schon lange in der Kritik. „Schon vor der Pandemie hat sich in Teilen der Branche ein System von organisierter unternehmerischer Verantwortungslosigkeit etabliert“, sagt SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil. Wenn am gleichen Fließband Beschäftigte mit vielen verschiedenen Werkverträgen arbeiteten, sei am Ende kaum noch nachvollziehbar, wer die Verantwortung für faire Bezahlung, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und für eine menschenwürdige Unterbringung trage. „Wir müssen daher dem Prinzip der unternehmerischen Verantwortung, das die Grundlage unserer sozialen Marktwirtschaft ist, in der Fleischindustrie wieder Geltung verschaffen. Aus diesem Grund werden wir das System undurchsichtiger Werkverträge beenden, die Arbeitgeber zu Auskünften über die Arbeits- und Unterbringungsbedingungen verpflichten und diese häufiger und effektiver kontrollieren“, so der Arbeitsminister.

Der Gesetzesentwurf sieht konkret folgende Schritte vor:

Werk- und Leihverträge

Im Kerngeschäft der industriellen Fleischverarbeitung, dem Schlachten, Zerteilen und Verarbeiten von Tieren, dürfen künftig nur noch eigene Beschäftigte des Unternehmens tätig sein. Insoweit ist der missbräuchliche Einsatz von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie nicht mehr möglich. Diese Regelungen gelten für Werkverträge ab dem 1. Januar 2021 und für Leiharbeit ab dem 1. April 2021. Für Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gelten diese Regeln nicht. Gleichzeitig schaffen wir Regeln über Mindestanforderungen bei der Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften sowie eine Auskunftspflicht der Betriebe, wie Beschäftigte untergebracht werden.

Arbeitszeit

Die Pflicht zur Aufzeichnung und Aufbewahrung der geleisteten Arbeitszeit im Bereich der Fleischindustrie wird  verschärft. Arbeitgeber in der Fleischindustrie werden verpflichtet, eine elektronische Arbeitszeitkontrolle einzuführen. So kann auch die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften besser kontrolliert werden. Und wir verdoppeln den Höchstbetrag für das Bußgeld für Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften, von 15.000 auf 30.000 Euro.

Arbeitsschutz

Wir schaffen bundesweit einheitliche Maßstäbe für die Kontrollen der Arbeitsschutzaufsicht der Länder. Die Anzahl der besichtigten Betriebe soll schrittweise deutlich erhöht werden. In Betrieben mit besonderem Gefährdungspotenzial müssen Schwerpunkte gesetzt werden. Ein Kernelement des Arbeitsschutzkontrollgesetzes ist daher die Einführung einer verbindlichen schrittweise zu erfüllenden jährlichen Mindestbesichtigung von 5 % der im jeweiligen Land vorhandenen Betriebe. Darüber hinaus soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales künftig auch in außergewöhnlichen Notlagen wie der aktuellen Pandemie zeitlich befristet besondere Arbeitsschutzanforderungen festlegen können.

Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte

Um die Unterbringungssituation der Beschäftigten zu verbessern, wird gesetzlich klargestellt, dass die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften innerhalb und außerhalb des Betriebsgeländes Mindestanforderungen genügen muss. Diese werden ebenfalls von den Arbeitsschutzbehörden kontrolliert.

Fachstelle Sicherheit und Gesundheit

Um bundesweit die Transparenz hinsichtlich des staatlichen Aufsichtshandelns zu erhöhen, werden wir bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Fachstelle „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ einrichten. Sie wird die Datenlage zu den durchgeführten Kontrollen in den Betrieben verbessern.