Aufstiegsfortbildungsförderung wird attraktiver

Meister-BAföG-Reform: mehr Anreize für berufliche Aufstiege

Gesagt. Getan. Gerecht: Einstimmig hat der Bundestag am 26. Februar die 3. Novelle der Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) beschlossen (Drs. 18/7055, 18/7676). Ab dem 1. August 2016 wird sie durch spürbare Leistungsverbesserungen, erweiterte Fördermöglichkeiten und strukturelle Modernisierungen neue Anreize zur Weiterbildung schaffen. Auch Bachelor-Absolventen und Studienaussteiger bekommen künftig Zugang zur „Meister“-Förderung.
Mann bereitet sein "Meisterstück" für die Meisterprüfung vor

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch „Meister-BAföG“ genannt, unterstützt finanziell Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen einkommensabhängigen Zuschuss zu den Maßnahmenkosten und bei Vollzeitmaßnahmen einen Unterhaltszuschuss. „Die nun verabschiedete Novelle des Gesetzes zeigt: Wir halten unsere Zusagen aus dem Koalitionsvertrag von 2013 ein“, betont der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hubertus Heil. „Meister sind der SPD-Bundestagsfraktion genauso wichtig wie Master“.

Höhere Zuschüsse als im Gesetzentwurf der Regierung

Vor allem durch die Anhebung des Zuschussanteils zu den Kosten der Fortbildung auf 40 Prozent wird die finanzielle Belastung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer beruflichen Aufstiegsfortbildung deutlich verringert. Bisher sind es 30,5 Prozent. „Das ist eine konkrete Hilfe, die wir im parlamentarischen Verfahren durchsetzen konnten. Sie wird die Hürden zur Aufnahme einer Aufstiegsfortbildung deutlich senken. Damit stärken wir maßgeblich die berufliche Bildung in Deutschland“, sagt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rabanus.

Mit der weiteren Erhöhung des Zuschussanteils zum Unterhaltsbeitrag von 44 Prozent auf 50 Prozent, mit der Anhebung des Belohnungserlasses bei bestandener Abschlussprüfung auf das Restdarlehen von 25 Prozent auf 40 Prozent und weiteren zahlreichen Erneuerungen wird das Meister-BAföG nachhaltig modernisiert und an aktuelle Anforderungen an die berufliche Aufstiegsfortbildung angepasst. Bund und Länder steigern ihre gemeinsame Bezuschussung zur Aufstiegsfortbildung deutlich: Die Novelle hat insgesamt ein Jahresvolumen von rund 90 Mio. Euro, und ist damit die größte Ausweitung des Meister-BAföGs seit 2002.

Mehr Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung

Auch strukturell werden durch die Reform wichtige Änderungen vorgenommen. So werden zukünftig Bachelor-Absolventen und Studienaussteiger Zugang zur Meister-Förderung erhalten. Damit wird die Durchlässigkeit zwischen der akademischen und der beruflichen Bildung gestärkt. „Wir unterstützen so Studierende, die nach ihrem Studium einen Betrieb gründen oder übernehmen wollen“, erklärt Martin Rabanus.

Erzieherinnen und Erzieher sind ebenfalls eine der größten Leistungsbezieher des AFBG. „Durch eine sachgerechte Pauschalierung und eine Reduzierung bürokratischer Hürden werden Karriereperspektiven auch in diesem Bereich des dualen Ausbildungssystems durch die Reform gestärkt. Denn die Förderung von Aufstiegsfortbildungen in den Erziehungsberufen ist der SPD-Bundestagsfraktion ein besonderes Anliegen“, so Rabanus.

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    • Pressemitteilung
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      21
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