Die Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hat sich in den letzten Jahren zugespitzt. Aufgrund Personalmangels und hoher Arbeitsbelastung bleibt den Pflegekräften oft nicht mehr ausreichend Zeit für ihre Patientinnen und Patienten. Gute Pflege aber wird von Menschen gemacht. Und diese Menschen müssen ihren schweren Beruf unter guten Bedingungen ausüben können. Die Koalition hat deshalb die größte Pflegereform seit mehr als zehn Jahren beschlossen. Am 1. Januar 2019 tritt das so genannte Pflegepersonalstärkungsgesetz in Kraft. Es sorgt für mehr Pflegerinnen und Pfleger sowie bessere Arbeitsbedingungen in der Altenpflege und im Krankenhaus und entlastet pflegende Angehörige.
Stärkung der Altenpflege
Mit einem Sofortprogramm werden 13.000 neue Stellen in stationären Einrichtungen der Altenpflege geschaffen. Das verbessert die Personalsituation in den Heimen spürbar. Die dafür notwendigen 640 Millionen Euro werden von der Gesetzlichen Krankenversicherung bereitgestellt, so dass es nicht zu finanziellen Mehrbelastungen für die Pflegebedürftigen kommt.
In der ambulanten Pflege werden Erhöhungen von Tariflöhnen künftig vollständig von den Krankenkassen bezahlt. Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung müssen sich Krankentransporte zur ambulanten Behandlung nicht mehr von der Kasse genehmigen lassen. Sie gelten immer als genehmigt und werden bezahlt.
Bessere Pflege in Krankenhäusern
Ab sofort wird jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Krankenkassen bezahlt. Auch Tarifsteigerungen für Pflegerinnen und Pfleger werden vollständig von den Kassen refinanziert – nicht mehr nur zur Hälfte – und das bereits für das Jahr 2018. Ab 2020 werden die Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen herausgenommen. Für Krankenhäuser entfällt damit jeder Anreiz, Kosten zu Lasten der Pflege einzusparen. Das wird zu deutlich mehr Personal in der Krankenpflege sorgen.
Um Anreize für mehr Ausbildungsplätze zu schaffen, übernehmen die Krankenkassen zudem die vollständigen Kosten für das erste Ausbildungsjahr von Pflegekräften in der (Kinder-)Krankenpflege und Krankenpflegehilfe.
Außerdem fördert der Bund Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familien und Beruf für Pflegerinnen und Pfleger in Krankenhäusern sowie in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Entlastung für pflegende Angehörige
Auch die pflegenden Angehörigen erhalten mehr Unterstützung. In Zukunft können sie stationäre Reha-Leistungen in Anspruch nehmen, ohne vorher ambulante Leistungsangebote ausschöpfen zu müssen. Dabei übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten für die vorübergehende Unterbringung der Personen, die die betroffenen Angehörigen pflegen.