Bilanz 2018

Mehr Netto

Familien und Beschäftigte sind die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Sie haben künftig mehr Geld im Portemonnaie. Vor allem geringe und mittlere Einkommen werden gestärkt.

Eine junge Familie, die zusammen Zeit draußen in der grünen Natur verbringt.
Eine junge Familie, die zusammen Zeit draußen in der grünen Natur verbringt.

Familien unterstützen

„Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familien zu stärken und zu entlasten ist deshalb ein wichtiges Ziel“ – so steht es im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU. Die SPD-Fraktion verfolgt dieses Ziel mit einem Dreiklang aus Infrastruktur, Zeit und Geld: Infrastruktur bedeutet beispielsweise, die Betreuung in Kitas zu verbessern, die Ganztagsbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler auszubauen und in sozialen Wohnungsbau zu investieren.

Um mehr Zeit für die Familie zu haben, können Eltern das neue Recht auf befristete Teilzeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden Familien ab 2019 aber auch finanziell gestärkt. Dafür hat maßgeblich Bundesfinanzminister Olaf Scholz gesorgt.

Mehr Kindergeld

Das Kindergeld steigt zum 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Monat. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angehoben, 2019 und 2020 um jeweils 192 Euro. Eine weitere Kindergelderhöhung um 15 Euro pro Monat und eine zusätzliche Erhöhung des Kinderfreibetrags sind für 2021 geplant.

Entlastung von Kita-Gebühren

Mit dem bereits in den Bundestag eingebrachten Gute-Kita-Gesetz soll der Bund die Länder erstmals dabei unterstützen können, in die Qualität der Kindertagesbetreuung zu investieren und die Eltern von den Gebühren zu entlasten oder zu befreien. Der Gesetzentwurf sieht die Abschaffung von Kitagebühren für Eltern mit kleinem Einkommen vor: Familien, die etwa Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, sollen nicht mehr für einen Kitaplatz zahlen müssen.

Weniger Einkommensteuer

Zum 1. Januar 2019 sinken Steuern und Abgaben. Das entlastet nicht nur Familien, sondern generell Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem mit geringem und mittlerem Einkommen.

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2019 um 168 Euro und 2020 um 240 Euro pro Jahr. Damit wird sichergestellt, dass das Existenzminimum, also das, was man zum Leben braucht, steuerfrei bleibt.

Die Effekte der kalten Progression werden ausgeglichen. Sie entstehen durch das Zusammenspiel von Einkommensteuertarif, Lohnerhöhungen und Inflation: Durch eine Lohnsteigerung in Höhe der Inflationsrate steigt auch die durchschnittliche Steuermehrbelastung. Man hat also real weniger Geld im Portemonnaie. Um diesen Effekt auszugleichen, wird der Einkommensteuertarif für 2019 und 2020 um die Inflation abgesenkt. Heimliche Steuererhöhungen werden so ausgeschlossen.

Halbe-halbe bei Kassenbeiträgen

Ab dem 1. Januar 2019 zahlen Arbeitgeber wieder den gleichen Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung wie die Beschäftigten. Das entlastet alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um durchschnittlich 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Bei Rentnerinnen und Rentnern wird der Zusatzbeitrag zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen. Gleichzeitig sinkt auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Punkte auf 2,5 Prozent.

Auch Selbständige mit wenig Einkommen werden entlastet: Für sie sinkt der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um mehr als die Hälfte auf rund 160 Euro.

Entlastung von Geringverdienenden

Besondere Unterstützung erhalten zudem Geringverdiener: Wer monatlich zwischen 450 und 1.300 Euro brutto verdient, zahlt ab Juli 2019 verringerte Arbeitnehmerbeiträge in der Sozialversicherung. Und anders als bisher gibt es trotz geringerem Rentenbeitrag den vollen Rentenanspruch. Midi-Jobbern, die 850 Euro im Monat verdienen, bleibt allein durch diese Maßnahme mindestens 270 Euro mehr pro Jahr.

Um die Situation in der Pflege zu verbessern, wird der Pflegebeitrag um 0,5 Prozentpunkte erhöht. Unter dem Strich aber haben Familien und Beschäftigte vor allem mit Kindern ab kommendem Jahr mehr Netto vom Brutto.

Was kommt als Nächstes?

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