Hintergrund der Reform ist folgender: Im Rahmen des NSA-Untersuchungsausschusses wurde offenbar, dass der BND jahrelang in einem rechtlichen Graubereich agiert hat. Intransparente Kooperationen mit US-Diensten, Schlampereien bei der Überprüfung von Suchbegriffen und abstruse rechtliche Theorien waren die Folge.

In dem nun vorgelegten Gesetzentwurf sind Forderungen der SPD-Fraktion in allen wichtigen Punkten umgesetzt. Für die sicherheitspolitisch notwendige Auslands-Fernmeldeaufklärung werden erstmalig klare, rechtsstaatliche Regeln geschaffen.

Künftig sollen bestehende rechtliche Defizite im Umgang mit Kommunikationsdaten ausländischer Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten, beseitigt werden. Hier gelten bei der Verarbeitung und Nutzung im Inland künftig die gleichen Vorgaben wie für Daten, die durch den BND im Inland erhoben werden.

Das gilt auch für den Datenschutz. Außerdem werden klare Speicherfristen und Löschverpflichtungen festgelegt. Erhebung und Übermittlung von Daten im Rahmen einer Kooperation mit ausländischen Partnern sind nur noch unter strengen Auflagen möglich. Aufklärungsziele mit EU-Bezug sollen laut Gesetzentwurf einem eigenen Regelwerk unterliegen, das EU-Bürgerinnen und EU-Bürger weitgehend mit Deutschen gleichstellt.

Das neue „Unabhängige Gremium“

Weiterhin wird – in Ergänzung zum Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) – ein originäres Kontrollorgan, das „Unabhängige Gremium“, gesetzlich verankert, das allein für die Fernmeldeaufklärung von Ausland-Ausland-Verkehren durch den BND zuständig ist.

Das Unabhängige Gremium, bestehend aus zwei Bundesrichterinnen oder -richtern und einer Bundesanwältin oder einem Bundesanwalt, gewährleistet die notwendige Kontrolle. Das Vorschlagsrecht liegt dabei bei der Präsidentin des BGH bzw. beim Generalbundesanwalt.

Das Gremium muss grundsätzlich sämtliche Anordnungen im Vorfeld genehmigen. Ohne Anordnung ist dem BND keine Maßnahme im Inland erlaubt. Bestimmte Suchbegriffe mit EU-Bezügen müssen ebenfalls durch das Gremium in jedem Einzelfall genehmigt werden. Das Gremium prüft dabei die rechtliche Zulässigkeit, aber auch die Notwendigkeit der Anordnung. Es kann also Maßnahmen oder Suchbegriffe auch ablehnen, wenn es Zweifel an deren Erforderlichkeit hat.

Außerdem muss das Gremium vom BND und vom Bundeskanzleramt unterrichtet werden, wenn unzulässige Erfassungen erkannt worden sein sollten. Zudem darf es die Einhaltung der Vorgaben jederzeit durch Stichproben kontrollieren.

Die Kontrollbefugnis des PKGr, das halbjährlich durch das Unabhängige Gremium über seine Tätigkeit unterrichtet werden muss, bleibt dabei ausdrücklich unberührt. Es ist von der Kontrolle nicht ausgeschlossen, sondern aufgerufen, die Fernmeldeaufklärung des BND ebenfalls zu kontrollieren.

Vertrauen in die Dienste

Zur Kritik an der Neufassung des BND-Gesetzes, damit werde Massenüberwachung in Deutschland legalisiert, nahm Christian Flisek, Obmann im der SPD-Fraktion im NSA-Untersuchungsausschuss Stellung. Flisek: Nein, dieses Gesetz erlaubt oder erleichtert nicht die Überwachung Deutscher. Nein, der BND darf im Internet nicht mehr Daten als bisher erfassen. Nein, die parlamentarische Kontrolle wird nicht geschwächt. Nein, die Weiterleitung von Daten an die NSA oder andere Dienste ist ohne Beachtung des deutschen Datenschutzrechts nicht zulässig.“

Flisek erklärte, was ihm bei dieser Debatte am Herzen liegt: „Wir brauchen dringend die Erkenntnisse von Nachrichtendiensten zur Gewährleistung unserer Sicherheit. Auch und gerade solche Erkenntnisse, die nicht aus offenen Quellen zu gewinnen sind und die mit Partnerdiensten ausgetauscht werden.

Und wir brauchen Nachrichtendienste, denen die Bevölkerung vertraut: Vertraut, dass sie unsere Sicherheit gewährleisten, und vertraut, dass diese Behörden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes achten. Dieses Gesetz legt nun die Grundlage dafür.“

Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher und Sprecher im Parlamentarischen Kontrollgremium, und Christian Flisek, Sprecher der Arbeitsgruppe zum 1. Untersuchungsausschuss („NSA“) betonen in einer Erklärung: 

"Dort, wo der BND im Auftrag der Bundesregierung und im Einklang mit der Verfassung Daten erfassen soll, gibt es nun weltweit einmalige gesetzliche Grundlagen und eine funktionierende Kontrolle. Der BND darf nicht länger ein Eigenleben führen.

Mit dem reformierten BND-Gesetz wird nicht rechtswidriges Verhalten im Nachhinein legalisiert. Sondern es wird dem BND gesetzlich erlaubt, ordentlich seine legitime Arbeit zu machen. Ein besonderer Schutz von Berufsgruppen ist bei der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung des BND im Übrigen weder technisch noch rechtlich machbar. Weder für Deutsche noch weltweit.

Wir holen den BND heute aus der rechtlichen Grauzone. Die Beharrlichkeit der SPD-Bundestagsfraktion, die die Reform gegen viele Widerstände in den Diensten und der Union durchgesetzt hat, hat sich hier ausgezahlt. Eine effektive parlamentarische Kontrolle und die Stärkung unserer Sicherheit schließen sich nicht aus, sondern sind Elemente einer freiheitlichen Demokratie."

Das Wichtigste zusammengefasst:

Das BND-Gesetz wird grundlegend reformiert und damit aktuellen Herausforderungen angepasst. Dadurch wird die Arbeit des Bundenachrichtendienstes rechtlich auf eine klare Grundlage gestellt und gesetzlich definiert, was der Geheimdienst darf und was nicht. Zudem soll ein weiteres Kontrollgremium eingesetzt werden. Die Maßnahmen gehen auf Konzepte der SPD-Fraktion zurück.

Alexander Linden