Kleine Kopfpauschale wird abgeschafft

„Die Qualität unseres Gesundheitssystems, die dazu führt, menschliches Leid zu vermeiden, entscheidet über die Qualität unseres Sozialstaats“, sagte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach. Die Politik müsse die Qualität ausbauen und das System bezahlbar halten.

Video der Rede von Karl Lauterbach MdB, SPD-Fraktionsvize

 

 

Er machte zudem deutlich, dass es ein Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion sei, die so genannten kleine Kopfpauschale in der GKV künftig abzuschaffen. Sie sei eine „Bedrohung für die Solidarität“. Denn danach musste jeder gesetzlich Versicherte, egal, ob er gut verdient oder nur geringe Einkünfte hat, den gleichen Betrag an die Kasse zahlen. Künftig können die Krankenkassen ihre Beitragssätze wieder selbst bestimmen. Der grundsätzliche Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent. Sollte das nicht reichen, haben die Kassen die Möglichkeit, diesen zu erhöhen, und zwar prozentual und einkommensabhängig. Außerdem wird es einen Einkommensausgleich zwischen den Krankenkassen geben.

5 Milliarden Euro für eine bessere Pflege

Lauterbach hob außerdem hervor, dass die von der Koalition geplante Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung um insgesamt 0,5 Prozent, was 5 Milliarden Euro entspricht, „die größte Erweiterung des Sozialsystems“ bedeutet. Diese Anhebung soll laut Koalitionsvertrag in zwei Schritten erfolgen: Zunächst werden die Beiträge im kommenden Jahr um 0,3 Prozent angehoben, und später erfolgt eine weitere Steigerung um 0,2 Prozent. Davon werden 2 Milliarden in bessere Leistungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und das Pflegepersonal investiert. Um künftige Beitragserhöhungen abzumildern, soll 1 Milliarde in einen Pflegevorsorgefonds fließen, und weitere 2 Milliarden werden für die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zur Verfügung stehen.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis, begrüßte, dass die Koalition sich darauf verständigt habe, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff „schnellstmöglich“ in dieser Legislaturperiode zu einzuführen. Sie verwies darauf, dass der Koalitionsvertrag klare Projekte, Ziele und Zeiträume für die Gesundheitspolitik der Großen Koalition definiere.

Video der Rede von Hilde Mattheis MdB, gesundheitspolitische Sprecherin

 

Unterstützung bei Facharztterminen

Die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar stellte in ihrer ersten Parlamentsrede dar, dass es wichtig ist, gerade mit Blick auf den ländlichen Raum die hausarztzentrierte Versorgung zu stärken. Gut für die Patientinnen und Patienten sei auch die geplante Aufnahme von Rückenleiden und depressiven Erkrankungen in die strukturierten Behandlungsprogramme. Zudem sollen künftig Terminservicestellen, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angesiedelt werden, die gesetzlich Versicherten dabei unterstützen, innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin zu bekommen.

Video der Rede von Sabine Dittmar MdB

 

Die Schwerpunkte in den kommenden vier Jahren in der Gesundheitspolitik sind:

  • die Sicherung der Fachkräfte in den Pflegeberufen und auch die Reform der ärztlichen Ausbildung,
  • die Aufrechterhaltung einer guten medizinischen Versorgung, als Teil der Daseinsvorsorge,  unabhängig vom Wohnort und dem Geldbeutel der Patientinnen und Patienten. Dies ist eine Herausforderung  vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des Rückgangs der Bevölkerung in ländlichen Gebieten. Dazu soll vor allem auch die Stärkung der hausärztlichen Versorgung beitragen und die Attraktivitätssteigerung der Ausbildung zum Allgemeinarzt bei jungen Medizinern.
  • die dauerhafte Qualitätssicherung in den Arztpraxen und den Krankenhäusern. Hierzu soll ein neues Qualitätsinstitut Empfehlungen an den Gemeinsamen Bundesausschuss geben -  dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Zudem sollen die Qualitätsberichte der Krankenhäuser verständlicher und transparenter werden. Ein Innovationsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro soll die Versorgungsleistungen verbessern und auch für die Versorgungsforschung bereit stehen.
  • die Sicherung der Krankenhausfinanzierung. Hier sollen vor allem die Ausgaben für das Pflegepersonal stärkere Berücksichtigung finden. Zudem soll für die Planung in den Ländern die Krankenhausversorgung an der Erreichbarkeit festgemacht werden.
  • ein Präventionsgesetz soll das gesundheitsbewusste Verhalten der Menschen voranbringen und vorhandene Angebote besser miteinander verzahnen.
  • und schließlich gilt es, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gewährleisten.

 

Anja Linnekugel