Das Insolvenzrecht ist bisher auf die Insolvenz einzelner Rechtsträger zugeschnitten. Wenn mehrere Unternehmen eines Konzerns insolvent gehen, gibt es für jeden Unternehmensträger ein Insolvenzverfahren. Dadurch kann die wirtschaftliche Einheit eines Konzerns nur schwer erhalten bleiben.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen“, der an diesem Freitag in 1. Lesung in den Bundestag eingebracht wurde (Drs. 18/407), sieht daher vor, bei einer Konzerninsolvenz die Insolvenzverfahren der einzelnen Unternehmen besser aufeinander abzustimmen. Dafür werden zum einen die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen. Zum anderen wird ein Koordinationsverfahren geschaffen. Es verbessert die Abstimmung der Einzelverfahren, ohne ihre Selbständigkeit in Frage zu stellen. Ein Koordinationsverwalter soll die Einzelverfahren koordinieren.