Auszubildende Flüchtlinge sollen stärker integriert werden

Koalition beschließt weitere Maßnahmen beim Asylrecht

Das so genannte Asylpaket II steht. Die Parteivorsitzenden von SPD, CDU und CSU haben sich auf Ergänzungen zu den bereits im November beschlossenen Maßnahmen verständigt.

Blick auf den Bundestagsadler in der Sitzung des Deutschen Bundestages
(Foto: Deutscher Bundestag/Marc-Steffen Unger)

Im Einzelnen:

  • Für so genannte subsidiär Schutzberechtigte wird der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt.
  • Innerhalb künftiger Kontingente für Flüchtlinge aus der Türkei, dem Libanon oder Jordanien soll der Familiennachzug zu bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen vorrangig berücksichtigt werden.
  • In einem nächsten Gesetzgebungsvorhaben werden mehr Rechtssicherheit und Verfahrensvereinfachungen für auszubildende Flüchtlinge und ausbildende Betriebe geschaffen. Das dient besonders der dringend notwendigen Integration.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann lobt die Einigung. „Der Kompromiss ist insgesamt ausgewogen.“ Als positive Punkte betont Oppermann vor allem die Rechtssicherheit für Handwerksmeister, die junge Flüchtlinge ausbilden wollen. Deren Aufenthaltserlaubnis verlängere sich nun, was den Betrieben und den Azubis nütze. „Wir haben jetzt Grundlagen geschaffen und werden rasch im Bundestag über die entsprechenden Gesetze beraten und dann beschließen.“

Fraktionsvize Hubertus Heil ergänzt: „Wer eine Ausbildung beginnt, kann sie jetzt auch sicher hier abschließen. Er bekommt sogar zwei Jahre Zeit, sich dann beruflich zu orientieren. Und angesichts der vielen jungen Erwachsenen ist das neue Höchstalter von 25 Jahren für den Ausbildungsbeginn ein riesiger Fortschritt.“

Und Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagt: „Die Kommunen müssen sich auf die Integration der Zuwanderer konzentrieren, die bei uns bleiben werden. Das Asylpaket II erleichtert das mit der Einrichtung besonderer Aufnahmezentren für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive.“

Zum Hintergrund:

Der subsidiäre Schutz (EU) geht auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zurück. Auch er ist europarechtlich verankert in der EU-Richtlinie zum internationalen Schutz, die oben bereits genannt wurde.
Er setzt eine schwere Menschenrechtsverletzung voraus, ohne dass die beim Flüchtlingsstatus erforderliche Verknüpfung mit einem Diskriminierungsmerkmal erforderlich ist. Hierzu zählen die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung sowie die Gefahr von Tod oder Verletzung im Rahmen eines Krieges oder Bürgerkrieges.

Nähere Informationen zu Begrifflichkeiten in der Asyl- und Flüchtlingspolitik:
https://www.spdfraktion.de/themen/fragen-und-antworten-zum-asylverfahren

Das Asylpaket II wird hier näher erläutert:
https://www.spdfraktion.de/themen/transitzonen-sind-vom-tisch

Thomas Oppermann lobt die Einigung der Koalitionsspitzen zu den Ergänzungen beim Asylpaket II. Er hebt vor allem die neuen Regelungen für auszubildende Flüchtlinge und Ausbildungsbetriebe hervor.

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