Im Herbst vergangenen Jahres hatte sich die Koalition auf Regeln für eine so genannte Karenzzeit von Regierungsmitgliedern verständigt. Nun hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre“ in den Bundestag eingebracht, der am Donnerstagnachmittag zum ersten Mal beraten wurde (Drs. 18/4630).
Ziel einer Karenzzeit, also Übergangszeit, ist es, dem Anschein von problematischen Interessenverflechtungen und der Beeinflussung von Amtshandlungen durch die Interessen des neuen Arbeitgebers vorzubeugen. Ausscheidende Spitzenpolitiker einer Regierung sollen nicht als Türöffner und Lobbyisten engagiert werden, weil sie über wertvolle Kontakte und Insiderinformationen verfügen, die weit über ihr Fachgebiet hinausgehen können. Das könnte letztlich sogar zu einem Problem für die Demokratie werden.
In der Regel zwölf Monate Karenz
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich damit erfolgreich für eine klare Regelung eingesetzt. Künftig sollen beim Ausscheiden aus dem Amt Karenzzeiten gelten. Amtierende oder ehemalige Minister und Parlamentarische Staatssekretäre (beamtete Staatssekretäre sind ausgenommen, weil es für sie schon Vorgaben gibt) müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ausscheiden aus dem Amt anzeigen, wenn sie eine Tätigkeit außerhalb des Parlaments oder des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen. Das gilt auch für die Kanzlerin bzw. den Kanzler.
Die Bundesregierung wird dann jeweils im Einzelfall entscheiden, ob eine Karenzzeit einzuhalten ist. Diese Entscheidung wird sie auf Grundlage des Vorschlags eines beratenden Gremiums aus unabhängigen Persönlichkeiten treffen. Dieses Expertengremium soll mit Personen besetzt werden, die über hohe Reputation und viel Erfahrung verfügen, etwa ehemalige Bundesverfassungsrichterinnen oder -richter.
Wenn bei Berücksichtigung aller Umstände keine Interessenskonflikte drohen, soll auf eine Karenzzeit verzichtet werden. In allen anderen Fällen gilt eine Übergangszeit, deren Dauer bis zu zwölf Monate und in besonderen Fällen bis zu 18 Monate betragen kann.
Thomas Oppermann, SPD-Fraktionsvorsitzender, sagt: „Diese Regelungen sind ein Beitrag zur politischen Kultur in unserem Land.“ Die Maßnahmen seien „angemessen und mit Augenmaß“.