Das Internet muss als freies und offenes Medium bewahrt und gestärkt werden. Jeglicher Form der Diskriminierung im Netz ist entschieden entgegenzutreten. Die SPD-Fraktion setzt sich mit dem Antrag „Netzneutralität und Diskrimminierungsfreiheit gesetzlich regeln“ (Drs. 17/13892) im Interesse der Meinungsvielfalt für ein offenes Internet ohne Zensur der Inhalte ein. Konkret fokussiert der Antrag drei Punkte:

Erstens müssen Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich geregelt werden. Der Begriff Netzneutralität bedeutet eine gleichberechtigte, wertneutrale Übertragung aller Datenpakete unabhängig davon, woher diese stammen, zu welchem Ziel sie transportiert werden oder welchen Inhalt sie haben.

Zweitens müssen die zugesicherten Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen gewährleistet werden. Eine von der Bundesnetzagentur kürzlich vorgelegte Studie hat gezeigt, dass Breitbandverträge für Verbraucher oft mit „bis zu“-Angaben über möglichst hohe Übertragungsgeschwindigkeiten beworben werden. In der Realität werden diese deutlich unterschritten. Um die Interessen der Verbraucher zu wahren und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, sollten Anbieter zu transparenten Informationen über die Qualität verpflichtet werden.

Und schließlich muss ein schnelles Internet für alle flächendeckend verwirklicht werden. Im Hinblick auf die Breitbandversorgung bietet Deutschland ein geteiltes Bild: Einerseits sorgt der Infrastrukturwettbewerb in Großstädten oft für eine Versorgung mit relativ hohen Bandbreiten, andererseits gibt es noch immer zu viele "weiße Flecken", wo es keinen leistungsfähigen Internetzugang gibt. Es darf nicht sein, dass viele Menschen in ländlichen Regionen von der Teilhabe am technologischen Fortschritt abgehängt werden. Schnelles Internet für alle muss höchste Priorität haben – nicht zuletzt um eine digitale Spaltung unserer Gesellschaft zu vermeiden bzw. zu überwinden. 

Schwarz-Gelb ist netzpolitisch untätig

Die Bundesregierung wird mit dem Antrag aufgefordert, das Telekommunikationsgesetz zu überarbeiten. Die Netzneutralität ist zu sichern. Inhalte, Dienste oder Dienstanbieter dürfen nicht ohne sachlichen Grund verlangsamt, benachteiligt oder blockiert werden. Es gebe bereits heute zahlreiche Verletzungen der Netzneutralität, so der SPD-Abgeordnete Lars Klingbeil. „Jetzt rächt sich, dass die schwarz-gelbe Koalition bei der Sicherung der Netzneutralität allein auf den Markt setzen wollte“, bekräftigt der netzpolitische Sprecher. Die Regierung solle ihre netzpolitische Untätigkeit endlich aufgeben und die Netzneutralität gesetzlich festschreiben.

Der Antrag sieht weiterhin vor, dass bei Breitbandverträgen Mindestqualitätsstandards gelten müssen, die von der Bundesnetzagentur festgelegt werden sollen. Die Bundesnetzagentur hat dem Bundestag jährlich über den Stand der Netzneutralität zu berichten. Auch auf europäischer und internationaler Ebene soll auf Netzneutralität hingewirkt werden. Schließlich muss eine leistungsfähige Breitbandstruktur flächendeckend aufgebaut werden.

Hier geht es zum netzpolitischen Blog der SPD-Bundestagsfraktion.

Lina Beling