Wenn ein Staat das nicht leisten kann oder will, geht die Schutzverantwortung (Responsibility to Protect) auf die internationale Gemeinschaft über. Bei den Resolutionen des UN-Sicherheitsrats zu Libyen wurde die Schutzverantwortung zum ersten Mal angewandt.

Die Bundesregierung ist dabei ihrer Unterstützungsfunktion nicht gerecht geworden. In dem Antrag „Die internationale Schutzverantwortung weiterentwickeln“ (Drs. 17/8808) fordert die SPD die Bundesregierung auf, sich für die Implementierung und Operationalisierung der Schutzverantwortung einzusetzen. Ein nationales und regionales Frühwarnsystem für Menschenrechtsverletzungen ist vonnöten. Die Schutzverantwortung soll ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden. Zivilpersonal, das entsendet wird, muss zusätzlich für den Schutz der Zivilbevölkerung vor Gräueltaten ausgebildet werden.

Die Bundesrepublik Deutschland sollte nachdrücklich für das Schutzverantwortungskonzept eintreten und innerhalb der Europäischen Union für mehr Akzeptanz werben. Deutschland engagiert sich für den Aufbau und die Ausbildung von zivilen Kräften u. a. bei Polizei und Justiz in Krisenregionen und verfügt in diesem Bereich international über ein hohes Renommee.