Mehr als 60 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind vollständig geimpft. Weil schwere Krankheitsverläufe in der Gruppe der Geimpften damit unwahrscheinlicher werden, verliert die 7-Tage-Inzidenz als maßgeblicher Indikator zur Beurteilung der pandemischen Lage an Aussagekraft.

Eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die in dieser Woche verabschiedet wurde, sieht deshalb vor, die Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (die so genannte Hospitalisierungsrate) in den Fokus zu nehmen.

Daneben sollen die 7-Tage-Inzidenz, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten sowie die Impfquote als Indikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens herangezogen werden.

Die SPD-Fraktion fordert bereits seit langem, neben den Inzidenzwerten weitere Faktoren für eine differenzierte Bewertung der Pandemie heranzuziehen. Die Union hat eine Gesetzesänderung hierzu bisher stets abgelehnt.

Es ist sehr zu begrüßen, dass sich der Bundesgesundheitsminister und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nun dieser Auffassung angeschlossen haben.

Lockdown ist nicht mehr zu befürchten

Das Gesetz stellt nun auch klar, dass alle Maßnahmen, die über Abstandsgebote, Maskenpflichten, Kontaktdatenerhebung und 3G-Regelungen hinausgehen, nur mit dem Ziel ergriffen werden dürfen, eine drohende Überlastung der regionalen und überregionalen stationären Versorgung zu vermeiden.

Ein Lockdown ist nicht mehr zu befürchten, da intensivere Einschränkungen gegenüber Geimpften und Genesenen verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen wären.

Gleichzeitig sollen vulnerable Gruppen weiterhin geschützt werden. In besonderen Einrichtungen dürfen Arbeitgeber:innen deshalb bereits heute den Impfstatus bei ihren Beschäftigten erfragen. Dies gilt zum Beispiel für Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste oder im Bereich der ambulanten Intensivpflege.

Künftig werden weitere Einrichtungen erfasst, vor allem die stationäre Altenpflege sowie in Kitas und Schulen.

Keine generelle Auskunftspflicht

Dort darf künftig während der Geltungsdauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite der Impfstatus der Beschäftigten vom Arbeitgeber abgefragt werden, sofern es dem Infektionsschutz dient. Der Bundestag hat die epidemische Lage von nationaler Tragweite zuletzt am 25. August um drei Monate verlängert.

Die SPD-Fraktion hat in den Verhandlungen durchgesetzt, dass es keine generelle und unbefristete Auskunftspflicht – wie von der Union gefordert – geben wird.

Zudem hat sich die Fraktion dafür eingesetzt, dass die pandemiebedingten Erleichterungen für Vereine, Stiftungen, Gesellschaften oder Genossenschaften verlängert werden.