Die Kindergrundsicherung ist ein zentrales Projekt der Ampel-Koalition – und für die SPD-Fraktion ein wichtiges Instrument, um Kinder vor Armut zu schützen, diese wirksam zu bekämpfen und für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.
Die Kindergrundsicherung wurde im Koalitionsvertrag beschlossen und soll 2025 in Kraft treten. Mit ihr sollen unterschiedliche Leistungen für Kinder gebündelt werden. Die Leistung soll direkt bei den Kindern ankommen und unbürokratisch ausgezahlt werden. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Gesetzesentwurf.
In einem Beschluss hat der Geschäftsführende Vorstand der SPD-Fraktion klargestellt, welche Grundsätze aus seiner Sicht eine Kindergrundsicherung erfüllen sollte. Besonders wichtig: Mehr Verteilungsgerechtigkeit und die Stärkung der sozialen Infrastruktur vor Ort.
Gerechtere Verteilung staatlicher Unterstützung
„Wir werden Familienförderung einfach und gleichzeitig gerecht machen. Gerecht heißt für uns: Kinder aus Familien mit kleinen und mittleren Einkommen müssen mehr Unterstützung als bisher bekommen – und Kinder aus finanziell reichsten Familien dürfen perspektivisch nicht höhere staatliche finanzielle Förderungen bekommen als andere. Jedes Kind muss den Anspruch auf eine gleiche Existenzsicherung und gesellschaftliche Teilhabe haben. Das gilt umso mehr in Krisenzeiten“, heißt es in dem Papier.
Denn anders als oft behauptet wird, zeigen Studien, dass Eltern mit geringem Einkommen eher bei sich als bei ihren Kindern sparen. Sie messen der Bildung und Ausbildung ihrer Kinder die gleiche Bedeutung bei, wie Haushalte mit höheren Einkommen.
„Wir setzen uns dafür ein, dass reiche Familien nicht länger überproportional gefördert werden“, sagt Vizefraktionschef Sönke Rix. Die Kindergrundsicherung werde dazu beitragen, diese Ungleichheit zu beseitigen und eine gerechtere Verteilung staatlicher Unterstützung zu gewährleisten. Bisher erhielten reiche Eltern über den Kinderfreibetrag bis zu 100 Euro monatlich mehr für ihre Kinder als Eltern mit geringerem Einkommen. „Das müssen und werden wir ändern“, heißt es in dem Papier.
Gleicher Garantiebetrag für alle
Der gleiche Garantiebetrag für alle solle perspektivisch sicherstellen, dass das steuerliche Existenzminimum aller Kinder gleichmäßig abgedeckt sei. „Wir beginnen mit den bereits als Kindergeld beschlossenen 250 Euro und werden für einen Aufwuchs sorgen, sodass der Garantiebetrag der Höhe/Summe der maximalen Entlastung über den steuerlichen Kinderfreibetrag entspricht. Das heißt: Viele Kinder werden besser, keines wird schlechter gestellt“.
Neben der finanziellen Unterstützung setzt das Modell der Kindergrundsicherung der SPD-Fraktion auf eine gut ausgebaute Infrastruktur, die Kindern optimale Möglichkeiten bietet und den Familien das Leben leichter macht. Dazu gehören u.a. beitragsfreie Kitas, Ganztagsangebote, Mittagessen für Schulkinder und Teilhabemöglichkeiten im Quartier.
Zudem muss für die SPD-Bundestagsfraktion eine Kindergrundsicherung diese Grundsatzpositionen erfüllen:
- Die Kindergrundsicherung fasst mindestens die Leistungen Kindergeld, SGB II/XII-Leistungen, Bildungs- und Teilhabepakete sowie Kinderzuschlag zu einer Leistung zusammen. Sie besteht aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag und einem gestaffelten einkommensabhängigen Zusatzbetrag. Die neue Leistung soll direkt bei den Kindern ankommen und unkompliziert ausgezahlt werden.
- Die Einführung der Kindergrundsicherung ist ein komplexer Prozess, der schrittweise umgesetzt wird. Um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte hin zu einer umfassenden Kindergrundsicherung verbindlich geregelt sind, wird ein umfangreiches Gesetz erlassen. Dieses Gesetz bildet einen verbindlichen Rahmen und legt die einzelnen Etappen und Maßnahmen fest.
Die neue Leistung soll sein:
- Kindgerecht: Jedes Kind in Deutschland soll unabhängig vom Einkommen der Eltern die gleichen Chancen haben. Sozialer Status darf keine Rolle spielen. Das soziokulturelle Existenzminimum wird neu definiert, um Chancenungleichheit zu beenden.
- Existenzsichernd: Die Kindergrundsicherung deckt bestehende familienpolitische Leistungen ab und enthält eine Wohnkostenpauschale. Es wird sichergestellt, dass kein Kind in existenzielle Not gerät.
- Leistungsgerecht: Die Erwerbstätigkeit der Eltern soll sich lohnen. Familien, die bereits Sozialleistungen erhalten, erhalten einen Zusatzbetrag zur Grundabsicherung. Familien mit durchschnittlichem Einkommen werden bessergestellt.
- Digital: Die Kindergrundsicherung wird einfach und unbürokratisch beantragt, automatisch berechnet und von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Ein digitales Portal erleichtert den Zugang zu Leistungen für Bildung und Teilhabe.