Sollte im Internet alles kostenfrei für jedermann verfügbar sein, wie es einige vorschlagen?
Das Urheberrecht basiert auf dem Prinzip der Schutzwürdigkeit geistigen Eigentums, welches wiederum ein essentieller Bestandteil der im Grundgesetz verankerten Eigentumsgarantie ist. Der Schöpfer eines Werkes kann über dessen Veröffentlichung und Nutzung frei entscheiden und hat ein Recht auf angemessene Vergütung, wenn er anderen die Nutzung erlaubt. Nur auf dieser Grundlage kann die Kultur- und Kreativwirtschaft auch in Zukunft bedeutende Beiträge zum gesellschaftlichen und technologischen Fortschritt liefern.
Für die privaten Nutzer wiederum birgt das Internet eine unbegrenzte Vielfalt von verfügbaren Inhalten. Nach der anfänglichen Faszination für das Medium selbst hat sich inzwischen aber auch ein neues Bewusstsein für die Qualität der Inhalte durchgesetzt. Die Nutzer sind durchaus bereit, für Qualität zu bezahlen. Das hängt auch mit der Erkenntnis zusammen, dass kostenlose Angebote im Internet häufig mit dem unfreiwilligen Verlust von Daten und Privatsphäre bezahlt werden. Ein schneller und unkomplizierter Zugang zu kulturellen Inhalten ist im Interesse aller Beteiligten, setzt aber gerade keine unentgeltliche Verfügbarkeit voraus.
Die SPD-Fraktion will den Urheber im Verhältnis zum Verwerter stärken und das Einkommen des Urhebers fair und angemessen gestalten. Wie kann das am besten geschehen, und wie könnte ein angemessenes Einkommen des Urhebers aussehen?
Jeder Versuch der Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters muss den Schutz der Urheber und Leistungsschutzberechtigten in den Mittelpunkt stellen und darf nicht zu einer Absenkung des Schutzniveaus führen. Es genügt allerdings nicht, dem einzelnen Rechteinhaber Kontroll- und Sanktionsinstrumente an die Hand zu geben. Eine gleichwertige Verhandlungsposition mit den großen kommerziellen Verwertern können sie nur erreichen, wenn sie im Kollektiv auftreten und ein gemeinsames Repertoire anbieten. Das stellt nicht nur die Angemessenheit der Vergütung sicher, sondern fördert gleichzeitig die kulturelle Vielfalt, indem auch dem weniger populären Repertoire der Zugang zu allen Märkten eröffnet wird. Unsere Aufgabe als Verwertungsgesellschaft sehen wir daher vor allem darin, wie eine Gewerkschaft die Interessen unserer Mitglieder gegenüber den Verwertern kollektiv und solidarisch wahrzunehmen.
Die SPD-Fraktion lehnt eine Kulturflatrate als allgemeine Pauschale für jedermann ab, kann sich aber pauschale Vergütungsmodelle in Teilbereichen wie bspw. Musik und Film vorstellen. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Auch im digitalen Zeitalter muss es bei dem Grundsatz bleiben, dass die individuelle und nutzungsbezogene Vergütung gegenüber pauschalen Vergütungssystemen vorzuziehen ist. Das Modell einer Kulturflatrate wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. Es scheint eine einfache Lösung für die komplexen Vergütungsprobleme im Internet zu liefern, bietet jedoch kein nachhaltiges Konzept auf der Suche nach einer angemessenen Entlohnung kreativer Leistungen im Einzelfall. Die Einführung einer Kulturflatrate wäre kontraproduktiv, weil damit das Anreizsystem für die individuelle Honorierung einer kreativen Leistung im Internet wegfallen würde. So wäre im Rahmen dieses Modells eine Zuordnung der jeweiligen Nutzungshandlungen zu einzelnen Werken nicht möglich und könnte somit auch keine nutzungs- und werkbezogene Abrechnung gegenüber den Urhebern stattfinden.
Das Modell einer Kulturflatrate wäre auch aus Sicht des Nutzers keine gute Lösung, da eine mögliche Gebühr ihrer Höhe nach alle Rechteinhaber im Online-Bereich berücksichtigen müsste. Darüber hinaus würde das Modell der Kulturflatrate allen neuen digitalen Geschäftsmodellen die ökonomische Basis entziehen. Wenn alle Inhalte im Internet gegen die Zahlung einer Pauschalabgabe frei verfügbar wären, gäbe es für Konsumenten keinen Grund, bestehende legale und kostenpflichtige Angebote zu nutzen.
Eine Sperrung eines Internetanschlusses bei einer – bewusst oder unbewusst – begangenen Urheberrechtsverletzung betrachtet die SPD-Fraktion als nicht verhält-nismäßig. Wie könnten Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums im Netz aussehen, ohne jedoch Kontrollmechanismen und -strukturen zu etablieren?
Die GEMA unterstützt die Forderung, dass Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums verhältnismäßig sein müssen und die Bürgerinnen und Bürger nicht unverhältnismäßig in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis beschränken. Im Übrigen ist eine Inhaltefilterung oder eine Sperrung des Internetzugangs für die Rechtsdurchsetzung gar nicht nötig. Die Schwierigkeit liegt nicht im Auffinden der illegalen Angebote, sondern darin, die Verantwortlichen zu identifizieren und haftbar zu machen.
Die Erfahrungen mit den Sharehostern kino.to und megaupload.com zeigen, dass Plattformbetreiber, deren Geschäftsmodelle auf die massenhafte Verletzung geistigen Eigentums ausgerichtet sind, schon heute wirksam bekämpft werden können. Wie sollten dennoch die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Hostprovidern neu justiert werden? Sollten die inkriminierten Inhalte entfernt werden?
Die im Telemediengesetz verankerte Haftungsprivilegierung für jede Art von Dienst ist nicht mehr zeitgemäß und sollte eingeschränkt werden. Daher befürwortet die GEMA das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel der Bundesregierung, Hostprovider stärker für die über ihren Dienst verbreiteten Inhalte in die Verantwortung nehmen zu wollen. Eine Haftungsprivilegierung darf künftig nur noch für Dienste gelten, die sich auf das Speichern fremder Inhalte beschränken. Sobald sich der Geschäftszweck aber auf die Vermarktung der gespeicherten Inhalte erstreckt, ist eine Haftungsprivilegierung nicht mehr gerechtfertigt. Es darf keine Haftungsprivilegierung für Host-Provider geben, die an der Verwertung kreativer Inhalte wirtschaftlich partizipieren. Host-Provider, die systematische Rechtsverletzungen ermöglichen und damit in Konkurrenz zu lizenzierten Content-Providern treten, müssen stärker als bisher in die Verantwortung genommen werden. Auch der Vorschlag, dass auf Seiten mit eindeutig urheberrechtsverletzenden Inhalten legal keine Werbeeinnahmen generiert werden dürfen, wird von der GEMA ausdrücklich unterstützt.
Wie ist Ihre Meinung zu dem Papier „Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht“ der SPD-Fraktion insgesamt? Haben Sie darüber hinaus Anregungen?
Die GEMA begrüßt diese umfassende Zusammenstellung der wichtigsten Fragestellungen aus den Debatten rund ums Urheberrecht. Wir haben uns bereits nach der Veröffentlichung der Thesen im Jahr 2012 mit einer Stellungnahme dazu ge-äußert. Einige der in den Thesen aufgeworfenen Punkte sind inzwischen als wichtige Anliegen der Urheber im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert. Das freut uns sehr. Den Absichtserklärungen sollten nun Taten folgen. Wir freuen uns auf den weiteren, konstruktiven Dialog.
Kreativität ist der Rohstoff des 21. Jahrhunderts! Künstlerinnen und Künstler aus allen Bereichen machen sich stark für eine bessere soziale Absicherung, ein modernes Urheberrecht und kulturelle und wirtschaftliche Förderung. Gemeinsam unterstützen sie den Kreativpakt der SPD-Bundestagsfraktion.