Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagt: „Mit der Reform erschweren wir Geldwäschern und Terrorismusfinanzierern ihr Geschäft. Bisher konnten sie Schwarzgeld anonym in Inhaberaktien von nicht börsennotierten Unternehmen anlegen. Dann wusste weder das Aktienunternehmen selbst noch irgendeine depotführende Bank, wem diese Aktien wirklich gehören. Wir beenden diese Praxis, denn Unternehmen müssen künftig den Anspruch auf Einzelverbriefung ausschließen, wenn sie Inhaberaktien ausgeben.“
Künftig gibt es dem Gesetzentwurf zufolge nur noch Sammelurkunden, die bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden müssen. Über dieses Bankdepot können Strafermittlungsbehörden jeden Aktionär ermitteln. Damit erfüllt das Parlament eine Forderung der Financial Action Task Force (FATF) – einer zwischenstaatlichen Organisation zur effektiven Bekämpfung von Geldwäsche –, die unter der schwarz-gelben Koalition in der letzten Wahlperiode liegen geblieben ist.
Einheitlichen europäischen Record Date für Aktiengesellschaften festlegen
Bei börsennotierten Unternehmen mit Namensaktien gibt es abweichend vom Regierungsentwurf doch keine Neuerungen beim sogenannten Record Date. Beim Record Date geht es um den Tag, an dem festzustellen ist, wer Aktionär und damit in der Hauptversammlung stimmberechtigt ist. Die Unternehmen bestimmen bisher selbst in der Satzung ihren Record Date. Der Gesetzentwurf wollte den 21. Tag vor der Hauptversammlung als einheitlichen Record Date für alle börsennotierten Unternehmen mit Namensaktien festlegen, was diese aber strikt ablehnten. Denn sie haben Stichtage, die näher an der Hauptversammlung liegen. Um den vielen ausländischen Aktionären das Kommen zur Hauptversammlung zu erleichtern, wollten sie diese späteren Stichtage beibehalten. Der Grund: Viele ausländische Aktionäre müssen sich erst ins Aktienregister des Unternehmens eintragen lassen, bevor sie deren Hauptversammlung besuchen können. Je mehr Zeit sie dafür haben, desto eher ist das möglich.
Der Bundestag wird nun die Europäische Kommission auffordern, einen einheitlichen europäischen Record Date für Aktiengesellschaften festzulegen. Da es in den europäischen Mitgliedstaaten ganz unterschiedliche Stichtagsregelungen gibt, trägt eine isolierte nationale Regelung ohnehin wenig dazu bei, die Abläufe bei Einladungen zu Hauptversammlungen zu vereinfachen. Nur ein einheitlicher europäischer Stichtag kann dazu beitragen, dass auch mehr ausländische Aktionäre zu den Hauptversammlungen ihrer Unternehmen kommen und mitbestimmen. Das wäre wünschenswert. Sonst bestimmen nur noch Großaktionäre und Hedgefonds über die Unternehmensgeschicke.