Bei den ÖPP-Projekten (Bundesautobahnen) ergibt sich im nächsten Jahr bei drei Projekten ein Mehrbedarf von insgesamt rund 7,5 Millionen Euro. Im Bereich Straßenbau wurden außerdem 15 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt für den Mehrbedarf bei der Erfassung, Dokumentation und Bereitstellung der Leerrohrinfrastruktur des Bundes entlang des Straßennetzes.
Die Gegenfinanzierung vieler Maßnahmen erfolgt ebenfalls beim Straßenbau. Hier sinkt deshalb insbesondere der Ansatz bei den Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen) einmalig um rund 178 Millionen Euro auf knapp 1,5 Milliarden Euro.
Für die Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen werden Barmittel im Umfang von 10,6 Millionen Euro sowie weitere 320 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. Damit kann die bauliche Umsetzung des im Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) angelegten Planungsvorrates von 118 Verkehrsstationen erfolgen.
Der Bund wird mit dem Bundeshaushalt 2019 für den Breitbandausbau zusätzlich knapp 4,1 Milliarden Euro bereitstellen. Davon werden 643 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen im Einzelplan 12 ausgebracht. Weitere 3,354 Milliarden Euro an Verpflichtungsermächtigungen und knapp 75 Millionen Euro Barmittel sind im Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ (Kapitel 6097) etatisiert worden. Damit soll der flächendeckende Gigabitausbau in Deutschland vorangetrieben werden. Geplant ist insbesondere, in den nächsten Jahren 32.000 Schulen, 7000 Gewerbegebiete und über 1700 Krankenhäuser an das Glasfasernetz anzuschließen.
Konzept für saubere Luft
Insbesondere mit Blick auf vergleichbare europäische Förderungen ist im Koalitionsvertrag vereinbart, auf Bundesebene eine Förderung zur Entwicklung von Computerspielen einzuführen. Dafür stehen im nächsten Jahr erstmals 50 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel der Förderung ist es, die Entwicklung hochwertiger digitaler Spiele zu erleichtern und damit den Entwicklerstandort Deutschland zu stärken und international wettbewerbsfähig zu machen.
In Umsetzung des Koalitionsbeschlusses vom 1. Oktober 2018 über das „Konzept für saubere Luft und Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ wurden für die Hardware-Nachrüstung von schweren Kommunaldieselfahrzeugen und gewerblichen Handwerker- bzw. Lieferdieselfahrzeugen zusätzliche Mittel in Höhe von 216 Millionen Euro veranschlagt.
Daneben wurden Mittel in Höhe von 55 Millionen Euro für die Hardware-Nachrüstung von Dieselbussen des Öffentlichen Personennahverkehrs aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) in den BMVI-Etat umgesetzt. Darüber hinaus stehen für diese Maßnahmen insgesamt weitere 262 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung.
Weitere zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen zur Verstärkung des Sofortprogramms Saubere Luft wurden in Höhe von 290 Millionen Euro für die Maßnahmen zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme und in Höhe von 350 Millionen Euro für Maßnahmen im EKF veranschlagt.
Förderung von umweltfreundlicher Bordstromversorgung
Um einen Beitrag zur Reduktion von Luftschadstoffen zu leisten, wurden außerdem neue Titel zur Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs (20 Millionen Euro Barmittel und 2 Millionen Euro VE) sowie zur Erstellung städtischer Logistikkonzepte (5 Millionen Euro Barmittel und 5,6 Millionen Euro VE) ausgebracht.
Es ist auch gelungen, die parlamentarischen Beschlüsse bei den Beratungen des Bundeshaushalts 2018 schon jetzt zumindest teilweise auszufinanzieren. So stehen für die Umrüstung des GSM-R-Funksystems nun 15 Millionen Euro Barmittel und 32,3 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen bereit.
Und für Investitionen zur Förderung von umweltfreundlicher Bordstrom- und mobiler Landstromversorgung für See- und Binnenschiffe wurden 5 Millionen Euro Barmittel und 6 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen eingestellt. Auch für die Umsetzung der 5x5G-Strategie stehen jetzt mehr Mittel zur Verfügung: 41,5 Millionen Euro Barmittel sowie 44 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen.
Zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr wurde ein neuer Titel eingerichtet und mit 13,9 Millionen Euro Barmitteln und 38,75 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen ausgestattet.
Damit soll die Möglichkeit einer technologieoffenen Förderung für Batteriefahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Hybridfahrzeuge geschaffen werden. Auch für die Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen stehen im nächsten Jahr erstmalig 5 Millionen Euro und weitere 3,75 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung.
Mehr für Verkehrssicherheit
Außerdem wurde der Ansatz für Präventionsmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit um 1,5 Millionen Euro angehoben. Und für den Aufbau des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung in Dresden wurden beim Eisenbahnbundesamt zusätzlich 5 Millionen Euro veranschlagt.
Der Barmittelansatz für die Umsetzung der Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren wurde um 14,5 Millionen Euro und die Verpflichtungsermächtigungen um 52 Millionen Euro erhöht. Damit soll insbesondere eine neue Förderrichtlinie mit dem Fokus auf autonomem Fahren und Weiterentwicklung des gesamten Verkehrs- bzw. Mobilitätssystems realisiert werden.
Zudem wurden die Mittel für Digitale Testfelder in Häfen um 6,6 Millionen Euro (zzgl. 24,3 Millionen Euro VE) angehoben und die Fördermöglichkeit auf Wasserstraßen und Bahnstrecken erweitert. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen Projekte am Duisburger Hafen und der Bahnstrecke Hamburg-Berlin umgesetzt werden.
Auch für die innovativen Hafentechnologien (IHATEC) werden zusätzlich 1,6 Millionen Euro bereitgestellt und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 27 Millionen Euro ausgebracht, um den 2. Förderaufruf umzusetzen und das neue Förderprogramm „Innovative Hafentechnologien IHATEC II“ anzuschieben.
Bei den Einnahmen gab es ebenfalls eine wichtige Änderung: Die Schifffahrts- und Befahrensabgaben für die nord- und süddeutschen Wasserstraßen sollen ab 2019 entfallen. Damit setzten wir eine nicht-prioritäre Maßnahme des Koalitionsvertrags um. Allerdings hat der Bund dadurch künftig jährliche Mindereinnahmen von 45,5 Millionen Euro.
Im Personalhaushalt des BMVI haben die Koalitionsfraktionen ebenfalls einige Änderungen vorgenommen. Im Ergebnis erhalten das BMVI und seine nachgeordneten Behörden im kommenden Jahr insgesamt 883,5 neue Planstellen und Stellen. Davon wiederum entfallen 46,5 Planstellen und Stellen auf das Ministerium selbst und 837 Planstellen und Stellen auf die nachgeordneten Behörden.