Darin verbirgt sich ein Bündel von Maßnahmen zur Steigerung des Elektrofahrzeuganteils auf der Straße. Auch der Verkehrssektor soll einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Neben dem Ausbau der Ladeinfrastruktur, zusätzlicher Anstrengungen bei der öffentlichen Beschaffung von Elektrofahrzeugen und einer befristeten Gewährung von Kaufprämien, werden auch steuerliche Fördermaßnahmen eingeführt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre zu verlängern und zudem auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu erweitern.
Außerdem wird das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers steuerbefreit. Der Arbeitgeber erhält zudem die Möglichkeit, die geldwerten Vorteile aus der Überlassung seiner Ladevorrichtungen an den Arbeitnehmer pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer zu besteuern.