Gemäß § 54 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages werden folgende Ständige Ausschüsse eingesetzt:

  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (14 Mitglieder)
  • Petitionsausschuss (26 Mitglieder)
  • Auswärtiger Ausschuss (37 Mitglieder)
  • Innenausschuss (37 Mitglieder)
  • Sportausschuss (18 Mitglieder)
  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (39 Mitglieder)
  • Finanzausschuss (37 Mitglieder)
  • Haushaltsausschuss (41 Mitglieder)
  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie (46 Mitglieder)
  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (34 Mitglieder)
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales (41 Mitglieder)
  • Verteidigungsausschuss (32 Mitglieder)
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (36 Mitglieder)
  • Ausschuss für Gesundheit (37 Mitglieder)
  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (41 Mitglieder)
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (36 Mitglieder)
  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (16 Mitglieder)
  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (34 Mitglieder)
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (21 Mitglieder)
  • Ausschuss für Tourismus (18 Mitglieder)
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (34 Mitglieder)
  • Ausschuss für Kultur und Medien (18 Mitglieder)

Die Besetzung der Ausschüsse wird im Januar entschieden.

Der Vorsitz von vier Ausschüssen soll nach einer Vereinbarung der Fraktionen an die Opposition gehen, wie es hieß. Den Zuschlag für den Haushaltsausschuss an die Linke gibt es, weil sie die größte Oppositionsfraktion stellt. Sie soll auch den Vorsitz des Petitionsausschusses bekommen.

Die Grünen sollen die Vorsitzenden der Ausschüsse für Recht und Verbraucher sowie für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellen. Wie die elf für die Union und sieben für die SPD vorgesehenen Vorsitzenden verteilt werden, steht noch nicht fest.

Gemäß § 69 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages wird das Zutrittsrecht für folgende Ausschüsse und deren Unterausschüsse auf die ordentlichen Mitglieder und deren namentlich benannten Stellvertreter beschränkt: Auswärtiger Ausschuss, Verteidigungsausschuss, Innenausschuss in Angelegenheiten der inneren Sicherheit.

Die SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht betonte in der Debatte, dass die Ausschüsse nunmehr den neuen Ressortzuschnitten der Bundesministerien entsprechen. Sie informierte, dass ein zusätzlicher, neuer Ausschuss im Februar eingesetzt werde, der sich mit Internet und digitaler Agenda befasse. Netzpolitik solle nun als Querschnittsthema etabliert werden.

Rede von Christine Lambrecht am 19.12.2013