In dieser Wahlperiode hat der Bund bereits zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Länder und Kommunen auf den Weg gebracht, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, dem sozialen Wohnungsbau oder bei der Modernisierung der kommunalen Infrastruktur.

Auch bei den Integrationskosten, die den Ländern und Kommunen, etwa bei der Unterbringung, Verteilung und Versorgung von Asylsuchenden oder der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge entstehen, übernimmt der Bund seit 2016 Verantwortung. In den Jahren 2016 bis 2018 wurden den Ländern dafür jährlich 2 Milliarden Euro als Integrationspauschale und eine Entlastung (670 Euro je Verfahrensmonat) im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt.

In den kommenden zwei Jahren will der Bund die Kommunen nun vollständig von den Kosten für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzbedürftige entlasten. Zudem stellt er den Bundesländern für 2020 eine Integrationspauschale in Höhe von 700 Millionen Euro und für 2021 in Höhe von 500 Millionen Euro im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung.

Außerdem verbessert die Koalition mit dem „Pakt für den Rechtsstaat“ die Personalausstattung der Justiz. Die Länder sollen im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 insgesamt 2000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schaffen und besetzen. Der Bund wird den Ländern zu diesem Zwecke in den nächsten Beiden Jahren insgesamt Mittel in Höhe von 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen.