Der Bankenrettungsschirm
Innerhalb weniger Tage haben wir auf die durch den Zusammenbruch von Lehman Brothers endgültig ausgelöste weltweite Finanzmarktkrise reagiert. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben im Oktober 2008 ein umfassendes Hilfspaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte in Höhe von insgesamt
500 Milliarden Euro geschnürt. Das Paket, das in einem Sondervermögen des Bundes - dem Finanzmarktstabilisierungsfonds - umgesetzt wird, besteht aus zwei zentralen Elementen:
- Die Garantiesäule umfasst einen Garantieplafonds von 400 Milliarden Euro. Ihr Ziel ist es im Wesentlichen, den Kredit- und Liquiditätsverkehr zwischen den Finanzinstituten zu sichern. Die 400 Milliarden Euro für die Garantien sind zunächst einmal kein Geld, das sofort in die Hand genommen wird und an die Finanzindustrie fließt. Der Staat bürgt vielmehr mit seinem "guten Namen" für die Liquiditätssicherung und für Refinanzierungsgeschäfte zwischen Finanzinstitutionen.
- Die zweite Säule ist ein Topf von insgesamt 100 Milliarden Euro. Mit 80 Milliarden Euro aus diesem Topf können u. a. Eigenkapital stärkende Maßnahmen durchgeführt werden. Wenn es gewünscht wird, kann sich also der Staat z. B. an Banken beteiligen. 20 Milliarden Euro sind Vorsorge, falls es bei den Garantien in Einzelfällen zu Ausfällen kommt.
Es ist klar, dass der Staat für dieses einmalige Hilfspaket Gegenleistungen, insbesondere von den Bankern fordert. Dazu gehört eine Begrenzung der Vorstandsgehälter auf 500.000 Euro, das Verbot von Bonuszahlungen und das Aussetzen von Dividendenzahlungen an Aktionäre.
Um es klar zu sagen: Mit diesen Maßnahmen wird nicht renditeverliebten Bankern geholfen, sondern der deutschen Volkswirtschaft. Für die Volkswirtschaft ist die Kreditversorgung essentiell. Würde sie zusammenbrechen, hätte dies auch massive Folgen für Unternehmen und Arbeitsplätze in Deutschland. Und auch als Anlegerinnen und Anleger bzw. Sparerinnen und Sparer profitieren alle Bürgerinnen und Bürger natürlich davon, dass die Finanzmärkte stabilisiert werden.
Neben dem Bankenrettungsschirm mussten im Verlauf der Entwicklung der Finanzkrise weitere Instrumente geschaffen werden, um das öffentliche Gut "Finanzmarktstabilität" zu sichern. So haben wir die vorübergehende Möglichkeit geschaffen, Anteile an einem Unternehmen des Finanzsektors zu verstaatlichen. Diese Verstaatlichung ist ultima ratio. Nach der verheerenden Insolvenz von Lehman Brothers in den USA haben sich die Regierungen weltweit verpflichtet, kein systemisch wichtiges Institut mehr untergehen zu lassen. Die Hypo Real Estate (HRE) mit einer Bilanzsumme von rund 400 Milliarden Euro ist so eine systemisch wichtige Bank. Wir wollen verhindern, dass eine Insolvenz der HRE über einen Dominoeffekt andere Finanzdienstleister, Unternehmen und Anleger in den wirtschaftlichen Abgrund reißt. Den Weg der Verstaatlichung von Banken gehen übrigens auch finanzmarktfreundliche Regierungen in den USA und Großbritannien. Dort sind u. a. die beiden Hypothekenbanken Fannie Mae und Freddie Mac, der Versicherer American International Group und die Banken Northern Rock und Bradford & Bingley verstaatlicht.
Durch die unmittelbaren Auswirkungen der Finanzkrise ist das Eigenkapital vieler Banken in den vergangenen Monaten stark angegriffen worden, in einzelnen Fällen waren umfangreiche Stützungsaktionen durch andere Banken bzw. den Staat erforderlich, um eine Insolvenz zu verhindern. Die Banken müssen wegen der erhöhten Risiken jetzt viele ihrer Aktivitäten mit erheblich mehr Eigenkapital absichern - Eigenkapital, das andererseits wiederum fehlt, um die Kreditvergabe an die Unternehmen auszuweiten und so die Konjunktur wieder in Gang zu bringen. Und schlimmer noch: Wegen des Konjunktureinbruchs drohen den Banken in den kommenden Monaten neue Abschreibungen, die das Eigenkapital weiter belasten. Es besteht also - neben den nach wie vor vorhandenen Schwierigkeiten für einzelne Institute - die Gefahr einer sich wieder verstärkenden Abwärtsspirale, die auch die Wirksamkeit unserer Konjunkturpakete zu konterkarieren droht. Diesen Kreislauf wollen wir durch das Angebot einer umfangreichen Bilanzbereinigung durch die Schaffung sogenannter "Bad Banks" für die betroffenen Banken wirksam unterbrechen und so eine wichtige Grundlage für die Überwindung des aktuellen Wachstumseinbruchs schaffen.
Im Juli 2009 haben wir für Kreditinstitute die Möglichkeit geschaffen, ihre Bilanzen von sog. "toxischen" Wertpapieren zu entlasten. Die Bilanz der Kernbank wird damit von Risiken dieser Papiere befreit und das zur Absicherung bisher erforderliche Eigenkapital steht wieder anderweitig zur Verfügung. Die Auslagerung der Papiere erfolgt zum Buchwert am 30.6.2008 - allerdings mit einem sofort fälligen Bewertungsabschlag von 10 % (sofern dadurch das Kernkapital der auslagernden Bank nicht unter die Grenze von 7 % sinkt). Im Austausch für die "toxischen" Wertpapiere erhält die auslagernde Bank von der Zweckgesellschaft nicht handelbare, zentralbankfähige Schuldverschreibungen, die von der SoFFin garantiert werden.
Diese Hilfe für die Banken gibt es nicht zum Nulltarif. Sie müssen eine Garantiegebühr an die Sonderanstalt für Finanzmarktstabilität (SoFFin) abführen und sie werden verpflichtet, jährlich Rückstellungen zu bilden, um die Differenz zwischen Buchwert und dem wahrscheinlichen Wert bei Fälligkeit ausgleichen zu können. Hinzu kommt noch ein Dividendenausschüttungsverbot für die Banken, deren Rückstellungen bei Fälligkeit nicht ausreichen. Damit stellen wir sicher, dass die Banken in die Pflicht genommen werden und mögliche Verluste nicht zu Lasten der Steuerzahler gehen.
Alternativ oder ergänzend erhalten Banken die Möglichkeit, auf Antrag eine sog. Abwicklungsanstalt bei der SoFFin ("Bundes-Aida") zu gründen, und in diese Anstalt Risikopositionen und nichtstrategische Geschäftsbereiche zum Buchwert zu übertragen und sich so zu entlasten. Die Anstalten unterliegen dabei nicht den vollen Anforderungen des Kreditwesengesetzes und dürfen nach HGB bilanzieren. Dadurch wird der fortlaufende Ausweis von Marktwertschwankungen vermieden. Die jeweilige Abwicklungsanstalt verwertet die Risikopositionen und wickelt die übertragenen Geschäftsbereiche ab. Das erfolgt unter Umständen über Jahre gestreckt. Was übertragen werden kann, ist nicht weiter eingegrenzt. Aber es kann nur dann übertragen werden, wenn klar ist, dass das übertragende Unternehmen über ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine angemessene Kapitalausstattung verfügt.
Die Finanzstabilität in Deutschland kann nur mit einer effektiven Finanzaufsicht gewährleistet werden. Ein großer Finanzplatz erfordert eine starke Aufsicht. Die Anforderungen an eine moderne Aufsicht mit ihren komplexen internationalen und nationalen Verflechtungen sind immens. Diesem Anliegen sind wir 2008 mit dem Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz nachgekommen. Dem Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden eigenverantwortliche Exekutivdirektoren zur Seite gestellt. Dadurch wird die Entscheidungsbasis der BaFin verbreitert. Das fachliche Wissen wird durch den jeweils verantwortlichen Exekutivdirektor in das Direktorium eingebracht. Damit wurden bereits die Voraussetzungen für fachlich sicher verankerte Entscheidungen in der gesamten Bandbreite der Tätigkeit der BaFin verbessert.
Die Finanzmarktkrise hat aber auch gezeigt, dass eine Stärkung der präventiven Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und ihrer Eingriffsrechte in Krisensituationen wichtig ist.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht, das wir im Juli 2009 beschlossen haben, verbessern wir die Eingriffsmöglichkeiten der BaFin. Gleichzeitig wird die Informationsbasis der Aufsicht durch zusätzliche Meldepflichten vergrößert, damit Risikopotentiale zukünftig besser eingeschätzt werden können. Die Finanzmarktaufsicht soll die Möglichkeit haben, frühzeitig und schnell schon im Vorfeld von Krisen handeln zu können. So soll die BaFin künftig unter erleichterten Bedingungen höhere Eigenmittel bei Kreditinstituten oder eine höhere Liquiditätsausstattung verlangen können, wenn die nachhaltige Angemessenheit der Eigenmittelausstattung oder der Liquiditätsausstattung eines Instituts ohne eine solche Maßnahme nicht mehr gewährleistet werden kann. Maßnahmen wie ein Kredit- und Gewinnausschüttungsverbot sollen demnächst schon möglich sein, wenn eine Unterschreitung aufsichtsrechtlicher Kennziffern droht. Die BaFin soll auch die Abberufung von Mitgliedern der Kontrollgremien von Banken und Versicherungen verlangen können, die unzuverlässig sind und nicht die erforderliche Sachkunde haben.
Die Finanzmarktkrise sowie die massiven finanziellen Verluste privater Anleger machen die Verbesserung des Verbraucherschutzes im Finanzdienstleistungssektor dringend erforderlich. Denn die Finanzmarktkrise trifft nicht nur Banken und Unternehmen, sondern auch Verbraucherinnen und Verbraucher. Private Anleger haben mit zum Teil risikoreichen Finanzprodukten Geld verloren, ohne sich vorher über das Risiko bewusst gewesen zu sein. Verbraucherinnen und Verbraucher wurden mitunter schlecht beraten oder es wurden Anlagen empfohlen, ohne dass eine entsprechende Risikoaufklärung stattfand.
Am 3. Juli 2009 haben wir Anlegerschutzregelungen beschlossen, mit denen die Finanzinstitute und -dienstleister künftig verpflichtet werden, die Beratung von Privatanlegern zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. So wird die Sorgfalt bei der Beratung erhöht und Anlegerinnen und Anleger können eine fehlerhafte Beratung leichter beweisen. Außerdem wird die Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung im Anlagebereich verlängert.
Im März 2009 haben wir das Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde die Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie im Interesse der Finanzmarktstabilität und zum Erhalt des Verbrauchervertrauens umgesetzt. Dazu wurde die Mindestdeckung für Einlagen bereits ab 30. Juni 2009 auf 50.000 Euro und ab 31. Dezember 2010 auf 100.000 Euro angehoben. Die bisherige Verlustbeteiligung des Anlegers in Höhe von 10 Prozent wurde abgeschafft und die Auszahlungsfrist auf höchstens 30 Arbeitstage verkürzt. Diese und die weiteren Maßnahmen des Gesetzentwurfs dienen dazu, die Entschädigungseinrichtungen in Deutschland krisenfester zu machen.
Der Rettungsschirm für Arbeitsplätze - das erste Konjunkturpaket
Bereits im November 2008 hat der Deutsche Bundestag umfassende beschäftigungssichernde Maßnahmen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro beschlossen. Zu diesem Beschäftigungspaket gehört u. a.:
- Eine Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2009 von durchschnittlich 92 Euro auf 142 Euro.
- Die Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 2009 von 154 Euro auf 164 Euro monatlich.
- Die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbetrages von 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent zum 1. Januar 2009.
- Die befristete Befreiung von der Kfz-Steuer.
- Die verbesserte Absetzbarkeit von Handwerksleistungen und bessere Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen.
- Die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms um 3 Milliarden Euro.
- Ein "Innovationsprogramm Verkehr" von 2 Milliarden Euro.
- Bessere Abschreibungsbedingungen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.
- Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 18 Monate.
- Ein Sonderprogramm für ältere und geringqualifizierte Arbeitnehmer (WegeBau), um Entlassungen zu verhindern.
- 1000 zusätzliche Vermittlerstellen in den Agenturen für Arbeit.
Insgesamt haben wir mit diesen Maßnahmen bereits bis Ende des letzten Jahres den ersten Grundstein dafür gelegt, um die Investitionsfähigkeit unserer Wirtschaft zu erhalten, kleinere und mittlere Unternehmen zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.
Das zweite Konjunkturpaket
Mit dem zweiten Konjunkturpaket, das wir im Februar 2009 beschlossen haben, wollen wir die Folgen der Wirtschaftskrise für die Arbeitnehmer, für Familien und Unternehmen weiter abfedern.
- Kernpunkt unserer konjunkturellen Maßnahmen ist ein staatliches Investitionsprogramm von insgesamt 17,3 Milliarden Euro. Für kommunale Investitionen stehen in den kommenden beiden Jahren 13,3 Milliarden Euro zur Verfügung, die zu zwei Dritteln in den Bildungsbereich fließen werden und zu einem Drittel in die Modernisierung der Infrastruktur.
- Den Arbeitgebern werden bei Kurzarbeit die von ihnen zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet. Das Antragsverfahren ist außerdem erleichtert worden. Damit ermöglichen wir es Unternehmen, ihre Beschäftigten trotz der Krise zu halten und Entlassungen zu vermeiden.
- Die Vermittlerstellen bei der BA sind um weitere 5.000 Stellen aufgestockt worden. Außerdem wurden zusätzliche Mittel für Weiterbildung zur Verfügung gestellt und bestehende Programme ausgeweitet.
- Für die besonders hart von der Krise betroffene Autoindustrie haben wir eine Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro eingeführt.
- Wir haben die Menschen weiter von Steuern und Abgaben entlastet. Der Eingangssteuersatz ist zum 1. Januar 2009 auf 14 Prozent gesunken und der Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar nächsten Jahres auf 8.004 Euro. Zum 1. Juli 2009 ist außerdem der Krankenversicherungsbeitrag um 0,6 Prozentpunkte abgesenkt worden.
- Familien mit Kindern haben 2009 einen einmaligen Kinderbonus von 100 Euro erhalten. Die Regelsätze für Kinder von 6 bis 13 Jahren von ALG-II-Empfängern sind zum 1. Juli 2009 um 35 Euro monatlich angehoben worden.
Wir werden die Bürger außerdem zusätzlich zu den Konjunkturpaketen ab dem nächsten Jahr steuerlich mit hohen Beträgen entlasten. Im Juni 2009 haben wir mit dem Bürgerentlastungsgesetz deutliche steuerliche Erleichterungen beschlossen. Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung können ab 1. Januar 2010 steuerlich deutlich besser geltend gemacht werden. Insgesamt werden die Bürgerinnen und Bürger dadurch jährlich um 9,5 Milliarden Euro dauerhaft entlastet. Ab dem kommenden Jahr werden demnach alle Aufwendungen für eine Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau vollständig als Sonderausgaben berücksichtig. Beiträge zur Krankenversicherung für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder sind ebenfalls von der Steuerbefreiung erfasst. Um die soziale Balance zu wahren, gelten die Neuregelungen ab kommendem Jahr gleichermaßen für gesetzlich wie privat Krankenversicherte.
Wir haben darüber hinaus dafür gesorgt, dass auch Versicherungsbeiträge zu Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und zur Arbeitslosenversicherung weiterhin abzugsfähig bleiben. Davon profitieren insbesondere Gering- und Durchschnittsverdiener.
Neben den Konjunkturpaketen und den Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte haben wir eine gesetzliche Begrenzung von Managergehältern durchsetzen können. Das war ein Vorhaben, das wir schon lange als notwendig erachtet haben, doch erst jetzt mit dem Koalitionspartner umsetzen konnten. Die Einkommen der Chefs der DAX-Unternehmen sind in den letzten Jahren vom 14-fachen des durchschnittlichen Belegschaftsgehaltes auf das 44-fache gestiegen. Hinzu kommt, dass ein Großteil der variablen Bezüge von Managern in den letzten Jahren immer stärker auf kurzfristige Erfolgsindikatoren ausgerichtet wurde, anstatt auf einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Vor diesem Hintergrund haben wir gehandelt und dafür mit einem Gesetz im Juni 2009 gesorgt, dass in Zukunft der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitgliedes dafür zu sorgen hat, dass langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung gesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist es in Zukunft erst frühestens nach vier Jahren möglich, Aktienoptionen zu ziehen und nicht wie bisher nach zwei Jahren. Außerdem haben wir die Regeln zur nachträglichen Herabsetzung der Vorstandsvergütung in Fällen, in denen sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens wesentlich verschlechtert haben, verschärft. Und künftig wird der gesamte Aufsichtsrat über die Vergütung des Vorstandes entscheiden und nicht ein kleiner Ausschus. Kungelrunden wird damit ein Riegel vorgeschoben.
Bis 2008 ist es uns gelungen, den Bundeshaushalt erfolgreich zu konsolidieren. Gleichzeitig haben wir verstärkt in Zukunftsprojekte und verbesserte wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen investiert und so Gesellschaft und Wirtschaft für kommende wirtschaftliche Schwächeperioden gestärkt. Genannt seien nur die seit Jahren steigenden Bundesausgaben für Forschung und Entwicklung, für Infrastruktur und in den ökologischen Umbau. Durch die Haushaltskonsolidierungserfolge der letzten Jahre - die Nettokreditaufnahme des Bundes für den Haushalt 2008 war die niedrigste seit der Wiedervereinigung - hat der Bund erst den Spielraum geschaffen, jetzt aktiv auf die krisenhafte ökonomische Entwicklung zu reagieren.
Aber mit dem Jahr 2009 haben die Folgen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise massiv auch den Bundeshaushalt erreicht. Wir erwarten in diesem Jahr einen drastischen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von real 6 Prozent sowie einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Auch bei den Steuereinnahmen ist infolge der Rezession mit deutlichen Steuermindereinnahmen zu rechnen.
Vor allem aufgrund dieser Faktoren wird sich in diesem Jahr die geplante Neuverschuldung des Bundes auf etwa 50 Milliarden Euro erhöhen. Aber auch die von uns auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise machen diese Erhöhung der Neuverschuldung unumgänglich. Es wäre der falsche Weg, in die Krise hinein zu konsolidieren und die vorliegende Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch spezielle Ausgabenkürzungen oder Steuererhöhungen noch zu verstärken.
Das heißt aber nicht, dass der Abbau der öffentlichen Verschuldung und das Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts angesichts des anwachsenden Schuldenberges keine sozialdemokratischen Ziele mehr wären. Nach wie vor schiebt Deutschland einen Schuldenberg von rund 1,5 Billionen Euro vor sich her, der sich verstärkt seit Anfang der 90er Jahre aufgetürmt hat. Eine der wichtigsten Aufgaben in der kommenden Legislaturperiode wird die nachhaltige Konsolidierung der Staatsfinanzen sein. Deshalb ist es auch richtig, dass ab 2011 der Grundsatz im Grundgesetz verankert ist, dass die Haushalte von Bund und Ländern in konjunktureller Normallage grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. In "guten" Zeiten ist die öffentliche Verschuldung zurückzuführen.
Auch aufgrund der Steuerpolitik der letzten Jahre ist die deutsche Wirtschaft heute aber robuster als noch in der letzten wirtschaftlichen Schwächeperiode ab 2001. Wir haben in der Regierungsverantwortung unsere Hausaufgaben gemacht - Deutschland ist jetzt besser gerüstet für wirtschaftlich schwierige Zeiten als noch vor zehn Jahren.
Das gilt z. B. für die Unternehmensbesteuerung in Deutschland, die reformbedürftig war. Deshalb hat Deutschland zum 1. Januar 2008 ein neues, reformiertes Unternehmensteuerrecht, das international wettbewerbsfähig ist, erhalten. Wir machen mit dieser Reform einen großen Schritt vorwärts. Mit ihr ist es, u. a. wegen der reduzierten Steuersätze für Unternehmen, noch attraktiver, in Deutschland zu investieren und hier bei uns neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es geht dabei nicht um Geschenke für Unternehmen und Unternehmer sondern darum, für Arbeitsplätze und Investitionen in Deutschland zu sorgen und gleichzeitig die Steuereinnahmen des Staates zu sichern und mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen.
Trotz hoher Steuersätze auf dem Papier floss bis dato nämlich nur ein vergleichsweise mäßiges Steueraufkommen aus den Unternehmensgewinnen in die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden. Wirtschaftsforscher schätzten, dass jährlich Unternehmensgewinne im Umfang von bis zu 100 Milliarden Euro ins Ausland transferiert oder durch Steuergestaltungen der deutschen Besteuerung entzogen worden sind. Das soll sich mit der neuen Unternehmensbesteuerung ändern.
Im Rahmen der Unternehmensteuerreform ist es uns außerdem gelungen, die Gewerbesteuer zu erhalten und sogar noch weiter auszubauen. Das war keinesfalls selbstverständlich, denn schließlich war es vor der letzten Bundestagswahl das Ziel von CDU/CSU und FDP, die Gewerbesteuer abzuschaffen. Jetzt ist klar: Die Gewerbesteuer bleibt nicht nur erhalten, wir haben sogar erreicht, dass die Einnahmen der Kommunen aus dieser Steuer weiter stabilisiert werden. Das geschieht u. a. durch erweiterte Hinzurechnung bei der Gewinnermittlung. Wurden bisher nur Dauerschuldzinsen hinzugerechnet, werden zukünftig auch alle anderen Finanzierungsformen, wie Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren mit berücksichtigt. Die Kommunen haben dies seit Jahren gefordert wir haben es durchgesetzt. Mit dieser Stärkung der kommunalen Finanzkraft schaffen wir auch die Voraussetzung dafür, dass Städte und Kommunen wieder verstärkt investieren können, in Straßen, Schulen und andere öffentliche Gebäude. Das ist gut für die Bürger, gut für die Handwerksbetriebe vor Ort und hilft auch im Abschwung.
Ebenfalls im Zusammenhang mit der Unternehmensteuerreform haben wir zum 1. Januar 2009 eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf alle Kapitaleinkünfte eingeführt. Erstmals werden damit auch alle Spekulationsgewinne außerhalb der bisherigen Einjahresfrist steuerlich erfasst. Das bisherige sog. Halbeinkünfteverfahren bei der Besteuerung von Dividenden entfällt, so dass sich die Steuerlast für einkommensstarke Dividendenbezieher sogar leicht erhöht. Für Kleinanleger mit einem persönlichen Steuersatz von unter 25 Prozent haben wir vorgesorgt - sie können ihre Kapitaleinkünfte wie bisher in die jährliche Steuererklärung aufnehmen und dann zum niedrigeren persönlichen Satz versteuern.
Bei der Abgeltungssteuer behalten die Banken pauschal einen bestimmten Prozentsatz der Kapitalerträge ein, die sie ihrem Kunden gutschreiben. Den einbehaltenen Betrag überweisen sie anonym an das Finanzamt. Der Anleger muss seine Kapitalerträge nicht mehr in seiner Steuererklärung angeben, denn die Steuerschuld des Anlegers ist bereits pauschal abgegolten.
Mit einer Reihe von Gesetzen haben wir die Steuerbasis in Deutschland gestärkt, um die staatliche Handlungsfähigkeit zu erhalten:
Im Juni 2009 haben wir nach langem Hin- und Her mit der Union endlich das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung beschließen können. Mit diesem Gesetz haben wir die Ermittlungsmöglichkeiten von Behörden bei Geschäftsbeziehungen von Steuerpflichtigen in nicht kooperative Staaten verbessert. Mittelbar ist dies auch ein Anreiz für diese Staaten, mit Deutschland einen effektiven Auskunftsaustausch zu vereinbaren.
Zur Sicherung der Steuerbasis gehört auch die Reform der Erbschaftsteuer, die der Bundestag im November 2008 beschlossen hat. Auch wenn die Einnahmen ausschließlich den Ländern zustehen, war uns der Erhalt der Erbschaftsteuer wichtig.
Der gefundene Kompromiss sichert den Fortbestand der Erbschaftsteuer. Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 4 Milliarden Euro können die Länder auch in Zukunft mehr in Bildung investieren. Trotz der Höherbewertung von Immobilien bleiben Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Kernfamilie (Ehepartner, Kinder und auf Druck der SPD auch eingetragene Lebenspartner) regelmäßig steuerfrei. Empfänger sehr hoher Vermögen sowie außerhalb des engen familiären Umfeldes müssen dagegen in Zukunft vielfach einen höheren Beitrag zum Steueraufkommen leisten. Anders ausgedrückt: Das neue Recht ist gerecht, weil es die Kernfamilie bei Erbschaften verschont und Millionenerben stärker als bisher zur Kasse bittet. Dadurch, dass Unternehmen beim Betriebsübergang ein Erbschaftsteuerprivileg gewährt wird, wird der Wirtschaftstandort Deutschland gestärkt. Diese steuerliche Begünstigung der Betriebsnachfolge wird an den langfristigen Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich zwingend, sondern verbessert auch die Arbeitsplatzsicherheit.
Uns Sozialdemokraten ist es gelungen, die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu erhalten. Das Kalkül mancher Unionsvertreter, die Reformberatungen bis zum Jahreswechsel zu verzögern und so die Steuererhebung ab 2009 zu blockieren, haben wir verhindert. Damit ereilt die Erbschaftsteuer nicht dasselbe Schicksal wie die Vermögensteuer.
Mit dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG) verfolgen wir das Ziel die steuerlich bedingte Abwanderung von Unternehmen ins Ausland zu erschweren bzw. die Interessen des deutschen Fiskus bei Unternehmensverlagerungen besser zu wahren.
Nicht erst mit der aktuellen Krise spielt die Gestaltung des (deutschen) Finanzmarktes eine Rolle in der Gesetzgebung. Behauptungen, wir hätten in den letzten Jahren aus dem Finanzplatz Deutschland ein unreguliertes Territorium gemacht, sind nachweislich falsch. Vielmehr haben wir auf der nationalen Ebene in den Jahren seit Beginn unserer Regierungsbeteiligung viele Regeln für den Finanzmarkt aufgestellt. Auch seit der letzten Bundestagswahl hat die SPD einige politische Maßnahmen vorangetrieben, die darauf abzielen, unseren Finanzplatz gerade für Privatanleger stabil und transparent zu gestalten:
Mit der Umsetzung des internationalen Regelwerks Basel II haben wir neue Standards für ein besseres Risikomanagement innerhalb der Banken gesetzt.
Wir haben gegen den Widerstand anderer Fraktionen und der Finanzindustrie beim Transparenzrichtlinie- Umsetzungsgesetz, das im Januar 2007 in Kraft trat, die Meldeschwellen für Stimmrechte herabgesetzt: Schon bei drei Prozent muss heute eine Meldung an den Emittenten und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen, so dass ein unbemerktes "Anschleichen" an börsennotierte Unternehmen erschwert wird.
Das Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) von 2007 brachte für Privatanleger ein neues Schutzniveau. Unseriöse Anlageberater fürchten diese Umsetzung der EU-Richtlinie MiFID ins deutsche Recht aus gutem Grund: Anleger genießen bei Wertpapiergeschäften seit dem 1. November 2007 mehr Rechte und einen größeren Schutz vor falscher Beratung. Anlageberater müssen gegenüber ihren Kunden Interessenkonflikte, Gebühren und Provisionen offen legen. Geschäftsvorgänge müssen dokumentiert werden. Lässt sich zum Beispiel ein Privatanleger von seiner Bank beraten, wie er sein Erspartes am besten anlegt, muss der Berater sich einen umfassenden Eindruck von der finanziellen und persönlichen Situation seines Kunden verschaffen, das Gespräch protokollieren und diese Dokumentation archivieren. Haftungsansprüche des Anlegers bei Falschberatung sind dadurch leichter nachweisbar.
Mit einer Reihe von Maßnahmen verbessert das 2008 verabschiedete Risikobegrenzungsgesetz die Transparenz des Finanzmarktes und soll Finanzinvestoren von gesamtwirtschaftlich unerwünschten Aktionen abhalten, ohne dass jedoch effizienzfördernde Finanz- und Unternehmenstransaktionen beeinträchtigt werden.
Das Gesetz beinhaltet, dass Aktionäre, die mindestens zehn Prozent der Stimmrechte besitzen, künftig offen legen müssen, welche Ziele sie mit der Beteiligung verfolgen und woher ihre Mittel stammen.
Mit dem Gesetz wollen wir auch das abgestimmte Vorgehen ("acting in concert") von Investoren, z. B. von Hedge-Fonds, die an dem Unternehmen beteiligt sind, erschweren. Zudem wurde eingeführt, dass auch in einem nicht börsennotierten Unternehmen die Belegschaft (der Wirtschaftsausschuss bzw. bei kleineren Unternehmen der Betriebsrat) über ein Übernahmeangebot und die Pläne des potentiellen Erwerbers rechtzeitig und umfassend informiert wird. Besonders wichtig ist, dass wir mit diesem Gesetz gleichzeitig die Rechte von Kreditnehmern bei Kreditverkäufen gestärkt haben. Durch eine Neuregelung der sog. Sicherungsgrundschuld ist gewährleistet, dass sich die Position des Darlehensnehmers durch einen Kreditverkauf nicht verschlechtert. Zusätzlich haben wir in diesem Gesetz geregelt, dass Kreditinstitute verpflichtet sind, ihre Kunden ausdrücklich über die Möglichkeit von Kreditverkäufen im abzuschließenden Kreditvertrag zu informieren. Zuvor war es üblich, das lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tun.
Wir wollen mit unserer Finanzpolitik mit dafür sorgen, dass Steuergelder so zielgenau und wirkungsvoll wie möglich eingesetzt werden. Deshalb ist es richtig, Subventionen und Steuererleichterungen insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Auch das hilft, die Finanzierungsgrundlagen des Staates zu stärken. Subventionen, die angesichts veränderter Verhältnisse ihre volkswirtschaftliche Bedeutung ganz oder teilweise verloren haben, werden gestrichen bzw. eingedämmt. Deshalb haben wir im Dezember 2005 die nicht mehr zeitgemäße Eigenheimzulage abgeschafft. Allein dadurch werden Bund, Länder und Gemeinden jährlich ab 2009 3 Milliarden Euro, ab 2013 annähernd 6 Milliarden Euro einsparen, ohne dass dadurch für die Menschen der Eigentumserwerb teurer wird. Inzwischen haben wir mit dem sog. "Wohnriester" zudem eine attraktive Möglichkeit geschaffen, Immobilienerwerb und langfristige Altersvorsorge miteinander zu verbinden.
Wir haben direkt zu Beginn der Regierungszeit ernst gemacht mit dem Abbau von ungerechtfertigten Steuervergünstigungen. Mit dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen haben wir die Attraktivität von Steuerstundungsmodellen durch eine sog. Verlustverrechnungsbeschränkung wirkungsvoll eingeschränkt. Anleger konnten bisher Verluste aus Beteiligungen steuermindernd geltend machen und damit ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Jetzt können Verluste nur noch mit späteren Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden.
Weitere wichtige Schritte in diesem Zusammenhang sind das verabschiedete Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm und das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen, die zahlreiche Regelungen enthalten, die dem Rechtsmissbrauch und der ungerechtfertigten Ausnutzung von Gesetzeslücken im Steuerrecht entgegenwirken und so auch zu größerer Steuergerechtigkeit führen.
Im Mittelpunkt des umfassenden Sanierungskonzepts zu Beginn der Legislaturperiode, das durch Mehreinnahmen auf der Einnahmeseite und Einsparungen auf der Ausgabenseite alle Staatsebenen nachhaltig entlastet, stand das Haushaltsbegleitgesetz 2006. Das Gesetz enthält u. a. die Anhebung der Mehrwertsteuer und der Versicherungssteuer um 3 Prozentpunkte zum 1. Januar 2007. Wobei ein Mehrwertsteuerpunkt direkt für die Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages verwendet worden ist und so auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute kommt. Es blieb aber beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Lebensmittel und andere Güter. Außerdem blieben die Mieten mehrwertsteuerfrei.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007, das wir im Juni 2006 beschlossen haben, haben wir den eingeschlagenen Kurs konsequent fortgesetzt. Das Gesetz enthält Maßnahmen, die einen weiteren spürbaren Beitrag zur Stabilisierung des Steueraufkommens leisten und der Steuervereinfachung dienen:
- Die Einführung eines Zuschlags auf die Einkommensteuer für Spitzenverdiener ab einem zu versteuernden Einkommen von über 250.000/500.000 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten) mit einer auf ein Jahr befristeten Ausnahme für Gewinneinkünfte (sog. "Reichensteuer"). Damit machen wir ernst mit dem Grundsatz, dass starke Schultern mehr leisten müssen als schwache.
- Die Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auf Fälle, in denen es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
- Die Absenkung des Sparerfreibetrags auf 750 Euro für Ledige bzw. 1.500 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten.
- Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingten Steuerfreibeträgen auf die Zeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres.
- Die Abschaffung der Bergmannsprämie.
Ende November 2008 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2009 beschlossen. Zu seinen vielen Regelungen gehören u. a. der Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit und die Einführung einer Alternative zur ungeliebten Steuerklasse V für doppelt verdienende Ehepaare.
Ebenfalls enthalten ist die Verdopplung der Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerstraftaten von fünf auf zehn Jahre - ein weiteres Instrument in unserem stetigen Kampf gegen Steuerhinterziehung.
Oft fehlt es Start-up-Unternehmen an Wagniskapital, mit dem sie auch erste Durststrecken geduldig überstehen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen fördern wir seit 2008 den Kapitalzufluss an junge und innovative Unternehmen. Die Koalition setzt dabei bewusst nicht bei der gesamten Private-Equity-Branche an, sondern genau dort, wo der Markt alleine nicht genügend Kapital bereit stellt. Wir schaffen damit einen Anreiz für ökonomisch und gesellschaftlich erwünschte Anschubinvestitionen. Privilegierte Wagnisbeteiligungsgesellschaften müssen primär in Unternehmen investieren, die zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs jünger als zehn Jahre sind und deren Eigenkapital unter 20 Millionen Euro liegt.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie haben wir im Dezember 2008 im Wesentlichen Änderungen des Kreditwesengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Investmentgesetzes sowie des Börsengesetzes beschlossen. Die Beteiligungsrichtlinie regelt alle Fälle, in denen eine natürliche oder juristische Person eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent des Kapitals bzw. der Stimmrechte an einem Kreditinstitut, einem Lebens-, Schadens- oder Rückversicherungsunternehmen, oder einem Wertpapierhandelsunternehmen erwirbt oder erhöht. Sie vereinheitlicht vor allem den Verfahrensablauf und schreibt konkrete Prüfkriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung vor.
Mit der Einführung der sog. Real Estate Investment Trusts (REITs) haben wir ein neues, börsennotiertes Immobilienanlageprodukt geschaffen, eine Lücke bei der indirekten Immobilienanlage geschlossen und so eine Wettbewerbsgleichheit gegenüber anderen europäischen Finanz- und Immobilienstandorten erreicht. Der REIT soll auch Kleinanlegern die Möglichkeit einer Investition in Immobilienvermögen eröffnen. Deshalb wird eine Streubesitzregelung mit einer Quote von 15 Prozent eingeführt ("Mindeststreubesitz"). Die REIT-AG ist von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit, vorausgesetzt sie beschränkt sich auf den Erwerb, die Bewirtschaftung und den Verkauf von Immobilien. Dafür ist sie verpflichtet, jedes Jahr mindestens 90 Prozent ihres Gewinns an die REIT-Aktionäre auszuschütten. Die Besteuerung der Erträge des REIT erfolgt nach der Ausschüttung als Dividende ausschließlich beim Anteilseigner. An einer REIT-AG darf sich ein einzelner Aktionär nur mit weniger als 10 Prozent direkt beteiligen ("Höchstbeteiligungsklausel"). Um negative Auswirkungen auf Mieter zu verhindern und um eine sozial ausgewogene Stadtentwicklung zu gewährleisten, werden vor dem 1. Januar 2007 erbaute Bestandswohnimmobilien (Immobilien, deren Nutzfläche überwiegend, also zu mehr als 50 Prozent, Wohnzwecken dient) nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen.
Steuern sind auch zum Steuern da. Das gilt auch und insbesondere im Hinblick auf die Themen Umwelt und Energie: Um die hohe Feinstaubbelastung in vielen Städten und Gemeinden abbauen zu können, wird die Nachrüstung mit einem Dieselrußfilter steuerlich gefördert. Dies haben wir mit einer Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer beschlossen. Für Fahrzeuge, die mit wirksamer Partikelminderungstechnik ausgestattet sind, wird eine befristete Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer in Höhe von 330 Euro gewährt. Fahrzeuge, die den Partikelgrenzwert nicht einhalten, werden höher besteuert. Mit dieser Regelung wird die Nachrüstung bzw. der Einsatz umweltschonender Technik in Diesel-Pkw auch unter steuerlichen Gesichtspunkten attraktiv. Im Einzelnen ist vorgesehen:
- Diesel-Pkw, deren Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007 liegt, erhalten eine befristete Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer im Wert von 330 Euro, wenn sie in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden. Die Steuerbefreiung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen nachgewiesen werden. Die Steuerbefreiung deckt etwa 50 Prozent der Nachrüstungskosten.
- Nicht nachgerüstete Diesel-Pkw mit erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 sowie ab dem 1. Januar 2007 zugelassene Diesel-Pkw, die nicht den Partikelgrenzwert der künftigen Euro-5-Abgasnorm einhalten, werden in der Zeit vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2011 mit einem Zuschlag auf die Kraftfahrzeugsteuer von 1,20 Euro je 100 cm3 besteuert.
Da die Anzahl der Nachrüstungen von Partikelminderungssystemen in PKWs trotz dieses steuerlichen Anreizes hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, wurde im zweiten Nachtragshaushalt 2009 für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2009 alternativ die Förderung über entsprechende Barzuschüsse eingeführt.
Im Zusammenhang mit dem 2. Konjunkturpaket haben wir zum 1. Juli 2009 die Kfz-Steuer reformiert. Die Neuregelung zielt vor allem auf den Schutz des Klimas ab. Dies steht im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.
Im Einzelnen haben wir geregelt, dass
- ein an den Vorgaben der Europäischen Union orientierter CO2-Ausstoß für Pkw steuerfrei bleibt. Der CO2-Freibetrag bis 2011 gilt für Pkw mit einem CO2-Ausstoß von 120 Gramm pro Kilometer, bis 2012/2013 für Pkw mit 110 g / km und ab 2014 für Pkw mit 95 g / km;
- ein linearer Steuertarif eingeführt wird, der jedes über die Zielvorgaben hinausgehende Gramm pro Kilometer gleich belastet: Es fallen 2 Euro je g/km an;
- der Sockelbetrag abhängig ist von Antriebsart und Hubraumgröße: 2 Euro je angefangene 100 cm3 für Otto-Motoren und 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 für Diesel-Motoren;
- es eine befristete Steuerbefreiung für Pkw mit Dieselmotor gibt, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen. Insgesamt wird die Steuerbefreiung in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 Euro festgelegt, Bestandsfahrzeuge weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt werden. Sie werden nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeführt.
Für uns Sozialdemokraten ist die Würdigung des gesellschaftlichen Engagements viel mehr als nur ein politischer Nebenschauplatz. Wir wollen eine starke, vitale, solidarische Bürgergesellschaft. Bürgerschaftliches Engagement lässt sich nicht verordnen. Es mit verbesserten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu ermöglichen und zu fördern, ist und bleibt unsere ständige politische Aufgabe. Durch Anreiz- und Unterstützungsmöglichkeiten müssen Vorteile für die Engagierten geschaffen und ausgebaut werden. Dazu dient das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.
Das Gesetz steht für mehr öffentliche Anerkennung und Vereinfachung bürgerschaftlichen Engagements und für mehr Anreize für das Engagement in Stiftungen. Durch die steuerrechtliche Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Stiftungstätigkeiten wird die aktive Bürgergesellschaft unterstützt. Durch den deutlichen Abbau von Bürokratie werden zudem mehr Freiräume für das bürgerschaftliche Engagement geschaffen. Das Programm hat ein Volumen von ca. 490 Millionen Euro.