Der Vertrag von Marrakesch wurde 2013 als völkerrechtliches Übereinkommen im Rahmen der Weltorganisation für intellektuelles Eigentum verabschiedet. Er soll Menschen mit Seh- und Lesebehinderung den barrierefreien Zugang zu Literatur und anderen Sprachwerken sichern. Die Europäische Union trat dem Vertrag 2014 bei. Um Gültigkeit zu erlangen, müssen die Vertragsinhalte in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Gesetzesvorlage sieht nun vor, dass barrierefreie Kopien von Werken für den eigenen Gebrauch ohne Erlaubnis des Urhebers hergestellt werden dürfen. Blindenbibliotheken und anderen befugten Stellen soll ebenfalls erlaubt sein, barrierefreie Kopien herzustellen, um sie dann zu Verfügung zu stellen oder mit anderen befugten Stellen auszutauschen.