Mehr als eine Million Asylbewerber kamen 2015 nach Deutschland. So viele Menschen kann Deutschland in diesem Jahr nicht noch einmal aufnehmen. In den letzten Monaten hat die Koalition aus SPD und CDU/CSU auf Bundesebene umfangreiche Pakete zur Flüchtlings- und Asylpolitik beschlossen, die eine Batterie an gesetzlichen Regelungen – einschließlich finanzieller Natur – enthalten. Dabei geht es zum Beispiel um schnellere Asylverfahren, um die koordinierte Entlastung der Kommunen und den Kampf gegen die Fluchtursachen.
Fluchtursachen werden bekämpft:
Mit Diplomatie den syrischen Bürgerkrieg befrieden: Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) setzt sich unermüdlich für eine diplomatische Lösung des syrischen Bürgerkriegs ein. Denn ohne Frieden in Syrien werden auch die Flüchtlingsströme in dieser Region nicht abnehmen. Dazu wurde auf der Wiener Konferenz im November ein politischer Prozess angestoßen, der von der Bundesregierung maßgeblich unterstützt wird.
Mehr Mittel für internationale Flüchtlingshilfe: Um die Flüchtlinge in Syrien und in den Nachbarländern vor Ort besser zu versorgen, stellt Deutschland 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Auf internationalen Geberkonferenzen hat Außenminister Steinmeier außerdem erreicht, dass auch andere Länder ihre humanitäre Hilfe aufgestockt haben. Die internationale Gemeinschaft hat im Februar 2016 in London eine Erhöhung der Hilfsgelder um insgesamt 9 Milliarden Euro bis 2020 zugesagt. Deutschland wird sich daran mit insgesamt 2,3 Milliarden Euro beteiligen.
Mehr Entwicklungszusammenarbeit zur Stabilisierung der Nachbarländer Syriens: Damit die Flüchtlinge in den Nachbarländern Syriens eine langfristige Perspektive haben, investieren wir in diesem Jahr deutlich mehr in die Entwicklungshilfe, zum Beispiel um in den Flüchtlingscamps allen Flüchtlingen eine Schulbildung zu ermöglichen. Insgesamt stehen im Bundeshaushalt 2016 für besondere Maßnahmen der Entwicklungshilfe zur langfristigen Reduzierung von Fluchtursachen 700 Millionen Euro bereit. Die EU und ihre Mitgliedstaaten stellen außerdem 3 Milliarden Euro für die Türkei zur Verfügung, damit sie die Flüchtlinge in ihrem eigenen Land besser versorgen kann.
Internationales Vorgehen gegen den IS: Der UNO-Sicherheitsrat hat mit verschiedenen Resolution dazu aufgerufen, finanzielle, ökonomische und sicherheitspolitische Maßnahmen gegen den so genannten Islamischen Staat (IS) zu ergreifen. Deutschland hat sowohl im EU-Rahmen als auch im nationalen Rahmen dieser Aufforderung Folge geleistet. Auf Bitten unserer französischen Partner beteiligt sich Deutschlang unter anderem mit Luftaufklärung und Luftbetankung an dem internationalen Vorgehen gegen den IS.
Islamisten an der Ausreise hindern: Damit gewaltbereite Islamisten nicht mehr zu Krieg und Terror aus Deutschland nach Syrien ausreisen können, haben wir per Gesetz den Entzug des Personalausweises ausreisewilliger Jihadisten ermöglicht.
Europäische Außengrenzen sollen kontrolliert werden:
EU-Außengrenzen sichern: Wir unterstützen den Vorschlag der EU-Kommission für eine bessere europäische Grenzsicherung und Küstenwache. Deutschland hat seine personelle Unterstützung der EU-Grenzschutzagentur Frontex bereits verstärkt. Außerdem verhandelt die EU mit der Türkei über eine Unterstützung bei der Sicherung der europäischen Außengrenze.
EU-Mission Seenotrettung: Um die Seenotrettung von Flüchtlingen im Mittelmeer besser zu organisieren, wird die EU-Mission EUNAVFOR mit deutscher Beteiligung fortgesetzt.
Kampf gegen Schlepperwesen und organisierte Kriminalität: Wir haben die Strafbarkeit für einschleusen verschärft: Künftig gilt hier eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten. Außerdem beteiligt sich Deutschland an der EU-Mission gegen Schlepper im Mittelmeer. Dort darf die Bundeswehr künftig gezielt gegen Menschenschmuggel vorgehen und auch Boote von Schleusern zerstören. Die Mission gehört zur Gesamtinitiative der EU zur Unterbindung der Netzwerke der Menschenschmuggler und -händler. Ziel ist es, die Bewegungsfreiheit der Schleuser einzuschränken und eine abschreckende Wirkung zu entfalten.
Hotspots an den EU-Außengrenzen: Als Startpunkt für ein neues EU-Asylsystem werden an den Außengrenzen der EU in Italien und Griechenland sogenannte Hotspots aufgebaut. Dort sollten alle Flüchtlinge, die in die EU einreisen, erkennungsdienstlich erfasst und registriert werden. Später sollen über diese Hotspots Flüchtlinge in die EU verteilt werden.
Flüchtlingskontingente sollen eingeführt werden:
Sichere und geordnete Flucht über Kontingente: Mit Kontingenten für Bürgerkriegsflüchtlinge ermöglichen wir es auch Frauen und Kindern, sicher zu uns zu kommen. Zugleich können wir besser kontrollieren, wer nach Deutschland einreist. Wir wollen diese Kontingente ermöglichen und erwarten im Gegenzug von der Türkei Unterstützung bei der Sicherung der europäischen Außengrenze.
Familien bei Kontingenten bevorzugen: Der Familiennachzug für Syrer soll weiter möglich bleiben. Deshalb hat die Bundesregierung vereinbart, dass innerhalb künftiger Kontingente für Flüchtlinge aus der Türkei, dem Libanon oder Jordanien der Familiennachzug zu bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen vorrangig berücksichtigt werden soll.
Im Gegenzug wird der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt, um die aktuelle Situation besser bewältigen zu können. Nach Ablauf der zwei Jahre tritt die Rechtslage, die seit dem 1. August 2015 derzeit gilt, automatisch wieder in Kraft.