Am Freitagmorgen hat der Bundestag in erster Lesung den „Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der parlamentarischen Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland im Zuge fortschreitender Bündnisintegration“ debattiert (Drs. 18/7360). Er basiert auf dem Bericht der „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ (Drs. 18/5000), der im Juni 2015 vorgelegt worden war.
Der Gesetzentwurf zeigt deutlich, dass der deutsche Parlamentsvorbehalt kein Hindernis für eine vertiefte europäische Kooperation darstellt. Zugleich ist es gelungen, die Rechte des Parlaments bei Auslandseinsätzen nicht nur zu sichern, sondern zu stärken. Damit hat sich vor allem die SPD-Fraktion durchgesetzt. Zugleich konnten Befürchtungen aus den Reihen der Opposition widerlegt werden, dass Parlamentsrechte abgebaut werden sollten.
So sollen die Informationsrechte bei geheimhaltungsbedürftigen Einsätzen der Spezialkräfte gestärkt werden, indem die bisherige Unterrichtungspraxis in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufgenommen werden soll. Außerdem soll der Bundestag nach Abschluss des Einsatzes über die wesentlichen Ziele und Ergebnisse unterrichtet werden.
Im Gesetzentwurf enthalten ist die Pflicht zur Vorlage von regelmäßigen bilanzierenden Bewertungen und zur Vorlage eines Evaluierungsberichts nach Abschluss des Einsatzes. Auch wird die Bundesregierung aufgefordert, jährlich einen Bericht über die multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten vorzulegen, deren Verfügbarkeit gegenüber den Bündnispartnern politisch gesichert werden soll. Bei der Einrichtung neuer multilateraler Verbundfähigkeiten ist eine frühzeitige Unterrichtung des Bundestages vorgesehen. Seine konstitutive Zustimmung bleibt davon unberührt.
Frühzeitige Unterrichtung des Bundestages über Einsätze
Um mehr Rechtssicherheit zu erzielen, soll das Mitwirken von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Stäben und Hauptquartieren der Nato, der EU oder einer anderen Organisation gegenseitiger kollektiver Sicherheit nicht der Zustimmung des Bundestages bedürfen. Etwas anderes gilt, wenn sie sich im Rahmen dieser Tätigkeit in einem Gebiet eines bewaffneten Konflikts befinden oder dort eingesetzte Waffen unmittelbar bedienen.
Vorgesehen ist auch eine möglichst frühzeitige Unterrichtung des Bundestages über konkrete Planungen für bewaffnete Einsätze der deutschen Streitkräfte in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit und eine gesetzliche Klarstellung des Einsatzbegriffs, die verdeutlicht, bei welchen Einsätzen in der Regel eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung nicht zu erwarten und eine Zustimmung des Bundestages daher nicht erforderlich ist.
Auch den zivilen Aufgaben und Komponenten soll verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dazu gehören humanitäre Hilfsleistungen, Maßnahmen zum Aufbau funktionierender staatlicher Strukturen und zur Verbesserung der Menschenrechtslage sowie der Einsatz von Polizeikräften, ohne die eine nachhaltige Krisenbewältigung nicht möglich ist.