Eine EU-Richtlinie hat die Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes modernisiert und vereinfacht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen diese Berufsanerkennungsrichtlinie bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umsetzen. Die Große Koalition wird das unter anderem mit einer Änderung des so genannten Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes tun. Ein entsprechender Regierungsentwurf wurde am 3. Juli 2015 erstmalig im Bundestag beraten (Drs. 18/5326). Die Reform verändert vor allem zwei Dinge:

  1. Die elektronische Übermittlung von Anträgen und Unterlagen wird eingeführt. Dadurch verspricht man sich innerhalb der EU eine deutliche Beschleunigung der Anerkennungsverfahren.
  2. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) übernimmt für den Bund das Monitoring zum so genannten „Anerkennungsgesetz“ (Kurzform für „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“). Es regelt die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Damit die Bundesregierung das Anerkennungsgesetz noch flexibler als bisher evaluieren und ggf. anpassen kann, soll das BIBB künftig Angaben des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder erhalten.

Erkenntnisse aus dem Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015

Im Rahmen der 1. Lesung hat die Bundesregierung das Parlament über den aktuellen Bericht zum Anerkennungsgesetz ausländischer Berufsabschlüsse unterrichtet. Der inzwischen zweite Bericht zeigt: Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes ist die Attraktivität der Anerkennungsverfahren ungebrochen. Die Nachfrage nach den Informations‐  und Beratungsangeboten steige stetig und die Zahl der Anerkennungsverfahren entwickle sich weiter positiv.

Da Deutschland langfristig auf die Zuwanderung von Fachkräften angewiesen ist, spielt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse eine zentrale Rolle bei der langfristigen Fachkräftesicherung. Um die Zahl der Anerkennungsanträge zu erhöhen, ist es für die SPD-Bundestagsabgeordneten besonders relevant:

  • dass die Beratungsangebote für Anerkennungssuchende intensiviert werden,
  • dass Maßnahmen für Anpassungsqualifizierungen ausgebaut, hierfür vorhandene Finanzierungsinstrumente gestärkt und neue etabliert werden,
  • dass die Rolle der Betriebe im Anerkennungsverfahren verstärkt wird und
  • dass die Verfahrenskosten für die Antragstellerinnen und Antragsteller sozialverträglicher ausgestaltet werden.

Jasmin Hihat