"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die deutschen Regeln zur Wahl von Arbeitnehmern in Aufsichtsräte bestätigt. Diese Entscheidung begrüße ich ausdrücklich. Jetzt können die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland nicht mehr in Frage gestellt werden. Der EuGH hat diese als starke und klar geregelte Interessenvertretung anerkannt."