„Wir haben uns als SPD-Bundestagsfraktion von Anfang an dafür eingesetzt, neben dem Vorgehen der Behörden auch die Rolle der privaten Marktteilnehmer eingehend zu beleuchten. Dieser Ansatz war richtig: Der Ausschuss konnte die Öffentlichkeit über das Verhalten der Finanzmarktakteure aufklären, die sich auf Kosten der Steuerzahler bereicherten.
Unsere Auffassung, dass Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen schon immer rechtswidrig waren, wurde durch die Beweisaufnahme und die aktuellen Entscheidungen der Finanzgerichte bestätigt. Zu keinem Zeitpunkt durfte sich ein Steuerpflichtiger eine einmal einbehaltene Steuer mehrfach erstatten oder anrechnen lassen. Damit war vielmehr der objektive Straftatbestand der Steuerhinterziehung bereits erfüllt. Das ist ein wichtiges Ergebnis unserer Arbeit.
Banken, Kanzleien und Investoren, die das Geschäftsmodell entwickelten und die Transaktionen durchführten, verzichteten bewusst darauf, die Zulässigkeit vorab mit den Finanzbehörden zu klären. Stattdessen ließen sie sich die vermeintliche Rechtmäßigkeit der Geschäfte intern von Beratern oder Wissenschaftlern gutachterlich bestätigen.
Der Cum/Ex-Untersuchungsausschuss hat damit vor allem das kriminelle Netzwerk von Banken, Investoren und Beratern offengelegt.
Größeren politischen Handlungsbedarf im Bund haben wir bei der Arbeit des Untersuchungsausschusses nicht erkennen können. Wichtig ist, dass das BMF seine fachliche Unabhängigkeit weiter stärkt. Die Finanzverwaltung muss zwingend auf Augenhöhe mit den Finanzmarktakteuren agieren.
Die steuer- und strafrechtliche Aufarbeitung der Cum/Ex-Fälle ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die SPD-Fraktion legt Wert darauf, dass die zuständigen Stellen des Bundes und der Länder hierfür die erforderliche Unterstützung erhalten. Nur so können die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und der finanzielle Schaden für die Allgemeinheit reduziert werden.
Es ist bedauerlich, dass die gute Zusammenarbeit der Fraktionen mit der letzten Zeugenvernehmung endete. Die Opposition hat ihre Mitarbeit am gemeinsamen Bericht des Ausschusses – eigentlich eine bewährte parlamentarische Praxis – aus fadenscheinigen Gründen zwischenzeitlich weitgehend abgebrochen. Offenbar hat die Opposition hier Wahlkampf über den überparteilichen Aufklärungswillen gestellt.“