„Das Bundesverfassungsgericht hat die Linie der SPD bestätigt. Die Bundesregierung kann der vorläufigen Anwendung für die in Zuständigkeit der EU liegenden Teile des Abkommens zustimmen. Erst einmal nicht in Kraft treten dürfen alle in die nationale Zuständigkeit fallende Bestandteile; das gilt zum Beispiel für die Regelungen zum Investitionsschutz. Zudem will das Bundesverfassungsgericht nicht, dass die CETA-Vertragsgremien ein Eigenleben entwickeln. Auch aus unserer Sicht darf der politische Gestaltungsspielraum von Parlamenten und Regierungen durch die freiwillige Zusammenarbeit zwischen Kanada und der EU keinesfalls eingeschränkt werden.

Der Weg ist nun frei, um aus einem in vielen Bereichen fortschrittlichen Abkommen durch rechtsverbindliche Klarstellungen ein wirklich gutes Abkommen für freien und fairen Handel zu machen.“