„Das Bundesverfassungsgericht hat Datenschutz und Bürgerrechte gestärkt. Das ist gut. Es besteht jetzt erheblicher gesetzlicher Nachbesserungsbedarf.

Aber die Gründe für die Verfassungswidrigkeit treffen nicht den Kern der eingeräumten Befugnisse. Auch das ist eine wichtige Botschaft. Das Bundeskriminalamt bleibt deshalb weiterhin für die Abwehr von Terrorismusgefahren zuständig. Es darf die eingeräumten Befugnisse bis 30. Juni 2018 – unter zusätzlichen Voraussetzungen - weiter anwenden. Das ist notwendig. Nach den Anschlägen in Paris und Brüssel ist klar: Auch Deutschland ist gefährdet.“