Josip Juratovic, zuständiger Berichterstatter;
Waltraud Wolff, zuständige Berichterstatterin:

Ab 1. Juli 2015 gilt auch für kroatische Staatsangehörige die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland. Dies hat heute das Bundeskabinett beschlossen. Dadurch entfällt nun bei uns für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union das Erfordernis einer Arbeitsgenehmigung.

„Mit der weiteren Öffnung des Arbeitsmarktes erhöhen wir unser dringend benötigtes Fachkräftepotenzial im Gesundheits-, Sozial- und Bauwesen.

Die arbeitsbedingte Einwanderung von Kroatinnen und Kroaten stärkt nicht nur unsere Wirtschaft, sondern füllt auch den Europagedanken mit Leben. Der heutige Beschluss ist ein wichtiger Schritt zu gleichberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, egal aus welchem Mitgliedsland sie stammen. Deutschland sendet damit ein Signal an andere EU-Länder, damit auch sie ihren Arbeitsmarkt den Bürgerinnen und Bürgern aller EU-Länder zugänglich machen.“