Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts und das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren beschlossen. Damit setzen wir die ersten Vorhaben des Koalitionsvertrags im Bereich Migration und Integration um und leiten den Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik ein.

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:

„Zum 31. Oktober dieses Jahres lebten 248.182 geduldete Menschen in Deutschland, davon 137.373 seit mehr als fünf Jahren. Sie müssen in einer prekären und unsicheren Situation ausharren und sich teilweise von Monat zu Monat zur nächsten Duldung hangeln. Diese Menschen erhalten in den meisten Fällen keinen Integrationskurs und dürfen oft nicht arbeiten. Es geht für sie weder vor noch zurück. Damit muss endlich Schluss sein.

Deswegen haben wir zwei wichtige Gesetze beschlossen: Auf der einen Seite beschleunigen wir die Asylverfahren und Asylgerichtsverfahren, damit Schutzsuchende schnell erfahren, ob sie in Deutschland eine Zukunft haben.

Auf der anderen Seite sorgen wir mit dem Chancenaufenthaltsrecht für pragmatische Lösungen für viele tausende Menschen in Deutschland, die schon längst Teil unserer Gesellschaft sind. Wir erkennen die Lebensrealität der hier geduldeten Menschen an und geben ihnen endlich eine echte Perspektive. Zugleich bleiben sie unserem Arbeitsmarkt erhalten. Das ist gut für die Betroffenen und die gesamte Gesellschaft, und die Einleitung des dringend notwendigen Paradigmenwechsels in Deutschland.“

Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter:

"Mit dem Chancenaufenthaltsrecht gehen wir einen pragmatischen Schritt und erzielen Verbesserungen, die längst überfällig sind und auf die viele bereits sehr ungeduldig warten. Das Gesetz steht für einen Sieg der Vernunft über die Ideologie. Der Chancenaufenthalt soll eine Brücke ins Bleiberecht bilden und möglichst am Ende nicht zum Rückfall in den Status quo führen.

Wer am 31.10.22 fünf Jahre in Deutschland lebt, bekommt anderthalb Jahre Zeit, um die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Wir haben, aufgrund der Hinweise aus der Praxis, den Stichtag vorgezogen und die Dauer des Chancenaufenthalts verlängert. So können mehr Menschen profitieren. Gleichzeitig setzt diese Regelung zukunftsbezogen keine falschen Impulse. Das ist eine praxisnahe Lösung der aktuellen Situation.“