Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

Die Corona-Pandemie stellt die Tourismus- und die Veranstaltungsbranche ebenso wie ihre Kunden vor große Herausforderungen. Die SPD-Bundestagsfraktion will Reisenden und Ticketkäufern sowie Reiseunternehmen und Eventveranstaltern schnell helfen und dabei Lasten fair verteilen. Wir begrüßen daher die heutigen Eckpunkte der Bundesregierung als einen guten und fairen Interessenausgleich.

„Eine Urlaubsreise ist für Familien nicht selten ein finanzieller Kraftakt, für die viele lange sparen. Deswegen ist es gut, dass Urlauber ihr bereits für eine Reise bezahltes Geld nicht verlieren. Um Reiseunternehmen nicht durch Rückerstattungen den Boden unter den Füßen zu entziehen, soll bei Ausfall der Reise für den bezahlten Reisepreis ein Gutschein ausgestellt werden. Der Reisegutschein kann bis zum 31.12.2021 eingelöst werden. Die Reisegutscheine sollen zusätzlich gegen Insolvenzen abgesichert werden. Sollte sich keine passende Alternative für ihre ausgefallene Reise finden, kann der schon bezahlte Reisepreis 2022 zurückerstattet werden. Außerdem haben wir darauf gedrungen, dass es eine Härtefallregelung geben wird. Damit sollen Reisende eine Erstattung verlangen können, wenn die Ausgabe eines Gutscheines eine unzumutbare Härte für sie bedeuten würde.

Die Corona-Pandemie stellt die Reisebranche vor erhebliche Herausforderungen. Mit dem Vorschlag der Bundesregierung wird die Liquidität der Reiseunternehmen erhalten. Insolvenzen in der Reisebranche könnten zehntausende Jobs kosten und auch Reisende treffen, die nur einen Bruchteil ihres bezahlten Reisepreises aus der Insolvenzmasse zurückerstattet bekommen würden. Dies wollen wir verhindern.

Die Tourismuswirtschaft profitiert zudem von den bereits beschlossenen Möglichkeiten zur Stundung oder Senkung von Steuerlasten oder den vielfältigen Liquiditätshilfen und Sonderprogrammen der bundeseigenen KfW-Bank. Das Volumen dieser Maßnahmen ist ausdrücklich nicht begrenzt und enthält auch Direkthilfen speziell für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen, die besonders auch in dieser Reisebranche tätig sind.

Es ist gut, dass der gleiche faire Ausgleich auch für die Veranstaltungsbranche gelten soll. Auch die Konzertveranstalter müssen erst 2022 Tickets zurückerstatten, wenn bis dahin keine Ersatzevent stattgefunden hat. Damit sichern wir die Liquidität der Veranstalter und sorgen dafür, dass Künstler ihre Gagen erhalten. Ticketkäufer können, wenn ihr Event nicht nachgeholt wird, bequem wählen, ob sie den Gutschein für ein anderes Event einlösen möchten oder sich 2022 den Ticketpreis erstatten lassen."