Die Europäische Kommission hat die Rolle der Ratingagenturen zu Recht kritisiert. Die Ratingagenturen wirken damit krisenverschärfend, erklärt Joachim Poß.

 

Die Europäische Kommission hat die Rolle der Ratingagenturen zu Recht kritisiert. Diese haben die Bonitätseinschätzungen der in Schwierigkeiten geratenen Euro-Länder ungeachtet der gewährten Hilfsprogramme und der unternommenen Konsolidierungsanstrengungen immer weiter absenkt. Damit wurden deren Finanzierungsbedingungen zusätzlich verschlechtert. Die Ratingagenturen wirken damit krisenverschärfend.

 

Aus dieser prozyklischen Wirkung der Ratingagenturen müssen Konsequenzen gezogen werden. Die aufsichtsrechtliche Bedeutung von Ratings muss reduziert werden. Eigene Bonitätseinschätzungen der Finanzmarktakteure müssen wieder die Grundlage ihrer Geschäftspolitik werden. Die Noten der Ratingagenturen sollen nur noch zu einer Meinungsäußerung von mehreren werden, an der sich orientieren mag, wer will.

 

Der von der EU-Kommission für November angekündigte Verordnungsentwurf zur schärferen Regulierung der Ratingagenturen kommt zu spät. Um eine weitere Verschlimmerung der Situation zu verhindern, müssen kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden. EU-Kommission und EU-Finanzminister sind deshalb aufgefordert, auf ihrem anstehenden Treffen erste Vorschläge zur Reform des aufsichtsrechtlichen Stellenwerts von Ratings vorzulegen.