Am 17. Oktober 2025 wird der Bundesrat das Gesetz zur Einführung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenz abschließend beraten. Damit kommt ein anderthalb Jahrzehnte langer Diskussionsprozess für die Schaffung der neuen Ausbildung zum Pflegefachassistenzberuf an sein gutes Ende. Der Rahmen für die Umsetzung in den Ländern ist geschaffen. Danach soll die Ausbildung künftig in der Regel 18 Monate dauern. Erstmals erhalten alle Auszubildenden eine Vergütung. Für Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägiger Berufserfahrung bestehen Möglichkeiten, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Die neu geregelte Ausbildung soll am 1. Januar 2027 starten.
Jasmina Hostert, bildungspolitische Sprecherin:
„Mit dem Gesetzentwurf machen wir die Ausbildung von Pflegefachassistenzkräften attraktiver und vereinheitlichen sie endlich bundesweit. Assistenzkräfte sollen künftig verstärkt Aufgaben übernehmen, die bislang oft nur Pflegefachpersonen erledigen, und diese dadurch spürbar entlasten.
Die Neuregelung ersetzt 27 landesrechtliche Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen.“
Sabine Dittmar, zuständige Berichterstatterin:
„Nach der Ausbildung sind die Pflegeassistenzkräfte künftig bundesweit in allen Bereichen der Pflege einsatzfähig: vom Krankenhaus über die Altenpflege bis hin zur ambulanten Versorgung. Wer möchte, kann sich später zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren, und zwar in verkürzter Zeit.
Mit der neuen Pflegefachassistenzausbildung schaffen wir ein attraktives Angebot für den Einstieg in den Heilberuf Pflege mit Aufstiegsperspektiven sowohl für Berufsanfänger als auch für Berufserfahrene. Sie werden in der Pflege dringend gebraucht.“