Hilde Mattheis, Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit;
Sönke Rix, Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
Bettina Müller, zuständige Berichterstatterin in der AG Gesundheit;
Petra Crone, zuständige Berichterstatterin in der AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Heute beschließt der Bundestag die Reform der Pflegeberufe. Ab 2020 werden die bislang getrennten Ausbildungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege zusammengelegt und bundeseinheitlich über einen Fonds finanziert.

„Mit dem Pflegeberufereformgesetz kommt die längst überfällige Neuausrichtung der Pflegeberufe. Die Koalition reagiert damit auf die sich ändernden Pflegesettings, stellt die Berufsausbildung in der Pflege breiter auf und erhält den Pflegeberuf für die Zukunft attraktiv. Außerdem wird die Ausbildung durch die Abschaffung des Schulgeldes für alle endlich kostenfrei.

Die Reform der Pflegeberufe bildet den berufsrechtlichen Abschluss zahlreicher Gesetzesinitiativen, mit denen die Koalition in dieser Wahlperiode weitreichende Verbesserungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte auf den Weg gebracht hat.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist wichtig: Das Gesetz führt die generalistische Pflegeausbildung als Regelausbildung ein. Für eine Übergangszeit wird es in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege – als Wahloption und als Ausnahme zur generalistischen Regelausbildung – eine spezialisierte Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr geben. Wir gehen davon aus, dass sich die Auszubildenden überwiegend für die generalistische Variante entscheiden werden, die ihnen den Einsatz in allen Arbeitsbereichen der Pflege ermöglicht.

Durch die Wahloption zur Spezialisierung, die langen Übergangs- und Bestandsschutzfristen, sowie durch den Start der neuen Ausbildung im Jahr 2020 haben Schulen und Ausbildungsträger ausreichend Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen. Das Gesetz sieht außerdem zahlreiche Hilfen zur Umstellung vor.

Die SPD-Bundestagsfraktion geht davon aus, dass die noch ausstehende Ausbildungs- und Prüfungsordnung, für die das Gesetz einen Parlamentsvorbehalt vorsieht, zeitnah dem Bundestag zugeleitet wird. Alle Akteure der Pflegeausbildung sind jetzt aufgerufen, sich konstruktiv an der Umsetzung der Reform zu beteiligen.“