Die EU-Kommission hat zwei Vorschläge vorgestellt, mit denen die Entsenderichtlinie vermeintlich besser umgesetzt werden sollen. Der Vorschlag für die Monti-II-Verordnung geht aber in eine völlig falsche Richtung, weil dadurch Streiks diskreditiert werden. Das Streikrecht darf nicht angetastet werden. Die Kommission sollte die Monti-II-Verordnung deshalb zurücknehmen, sagen Anette Kramme und Josip Juratovic.
Die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion nach einer sozialen Revision der Entsenderichtlinie hat in der vergangenen Woche eine neue Aktualität bekommen: Die EU-Kommission hat zwei Vorschläge vorgestellt, mit denen die Entsenderichtlinie vermeintlich besser umgesetzt werden sollen. Der Vorschlag für die Monti-II-Verordnung geht in die völlig falsche Richtung, wenn dadurch Streiks diskreditiert werden.
Zum ersten Mal soll ein EU-weiter Mechanismus geschaffen werden, mit dem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Streiks, die "das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes schwerwiegend beeinträchtigen", an andere betroffene Mitgliedstaaten und die EU-Kommission zu melden. Es muss jedoch klar sein: Das Streikrecht darf nicht angetastet werden.
Die Kommission sollte die Monti-II-Verordnung zurücknehmen. Sie sollte festlegen, dass soziale Rechte und der Binnenmarkt zusammengehören und eben nicht, wie es in der derzeitigen Fassung der Verordnung geschieht, gegeneinander ausgespielt werden. Es darf nicht sein, dass Wirtschaftsfreiheiten und Wettbewerbsregeln über den sozialen Grundrechten stehen.
Der derzeitige Richtlinienvorschlag zur besseren Durchsetzung der Entsenderichtlinie ist so wirkungslos. Im SPD-Antrag fordern wir eine soziale Revision der Entsenderichtlinie, damit diese sicheren Schutz bietet, wenn es darum geht, Lohndumping und Ausbeutung von entsandten Arbeitnehmern zu verhindern. Die Durchsetzungsrichtlinie beschränkt sich jedoch darauf, die Zusammenarbeit nationaler Behörden besser zu regeln und eine Generalunternehmerhaftung nur im Baugewerbe einzuführen. Das reicht bei weitem nicht aus, um die Richtlinie wieder ihrem ursprünglichen Ziel zuzuführen.
Zudem gibt es bei der Zusammenarbeit nationaler Behörden einen Pferdefuß: Die Kontrollbefugnisse der nationalen Behörden sollen eingeschränkt werden. Wenn jedoch die Missbrauchsfälle in Deutschland gesehen und die Argumente der Menschen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll ernst genommen werden, ist klar, dass mehr Kontrollen und mehr Personal gebraucht werden, aber definitiv nicht weniger Kontrollrechte. Die Kommission sollte daher gut überlegen, ob sie diese beiden Vorschläge in der derzeitigen Form aufrecht erhält.