Nach intensiven Verhandlungen wurden heute endlich die Gesetzentwürfe zur Umsetzung des GEAS in nationales Recht im Kabinett beschlossen. Diese sehr weitreichende Änderung der deutschen Asylgesetzgebung muss nun sorgfältig im parlamentarischen Verfahren beraten werden.
Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher:
„Es hat in den vergangenen Jahren viele Debatten zur Migrationspolitik gegeben. Die Einigung auf europäischer Ebene zu einer gemeinsamen Asylpolitik ist ein historischer Erfolg, den wir vor allem unserer ehemaligen SPD-Innenministerin Nancy Faser zu verdanken haben. Und nun ist es endlich so weit: Bundesinnenminister Dobrindt hat die Umsetzung der gemeinsamen europäischen Asylpolitik (GEAS) in nationales Recht ins Kabinett eingebracht. Ein wichtiger Schritt, denn die Zeit drängt – auch wenn die Umsetzungsfrist noch bis Juni 2026 läuft.
Die rechtlichen GEAS-Regelungen sind sehr komplex. Sie werden weitreichende Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis in Bund, Ländern und Kommunen haben. Eine rechtzeitige Anpassung des deutschen Rechts hilft dabei, die notwendigen operativen Vorkehrungen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf treffen zu können.
Bei aller Notwendigkeit einer zügigen Umsetzung gilt es nun, die neuen Entwürfe auch im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen und zu beraten. Es werden viele zentrale Änderungen des bestehenden Rechts vorgenommen, die wir uns jetzt genau ansehen werden.“
Hakan Demir, zuständiger Berichterstatter:
„Von der konsequenten Erfassung aller Menschen, die in die EU kommen, bis hin zu fairen Verfahren und würdigen Aufnahmebedingungen schaffen die Regelungen verpflichtende Standards für alle EU-Staaten. Dabei ist für die SPD-Bundestagsfraktion immer klar: Wir stehen zum individuellen Recht auf Asyl und wir sehen einheitliche europäische Regelungen als die beste Grundlage, um die Aufnahmebereitschaft der EU-Staaten abzusichern.
Wir brauchen ein funktionierendes, menschenrechtsbasiertes und von allen Mitgliedstaaten getragenes Asylsystem. In diesem Sinne ist es gut, dass Deutschland nun bei der Umsetzung vorangeht. Die Koalition achtet darauf, dass der nachvollziehbare Wunsch nach Ordnung nicht zum Abbau der Rechte von Schutzsuchenden führt.“