Die Petition "Steuer gegen Armut" haben mehr als 50.000 Menschen unterstützt. Damit muss es eine öffentliche Anhörung im Bundestag geben. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diesen Erfolg, denn so zeigt sich, dass viele Menschen veränderte Regeln auf den Finanzmärkten wollen. Carsten Sieling und Manfred Zöllmer verlangen nun von der Bundesregierung, dass eine Finanztransaktionssteuer endlich auf den Weg gebracht wird.
Wir begrüßen ganz ausdrücklich das Erreichen des erforderlichen Quorums von 50.000 Unterschriften der Petition "Steuer gegen Armut" für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Diese große Unterstützung zeigt, dass viele Menschen eine Veränderung der Regeln auf den Finanzmärkten wollen. Es wird nicht mehr akzeptiert, dass milliardenschwere Boni an Investmentbanker ausgeschüttet werden und Renditewünsche von 25 Prozent immer noch in die zentrale Handlungsmaxime vieler Banker sind.
Mit der Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0,05 Prozent auf alle Finanztransaktionen könnte allein Deutschland nach Schätzungen zehn bis 20 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich einnehmen. Damit könnten die finanziellen Folgen der Finanzkrise gerechter verteilt werden und ein Beitrag zu Dämpfung künftiger Spekulationsanreize auf den Finanzmärkten leisten. Die SPD wird die bevorstehende Anhörung deshalb aktiv mitgestalten, damit eine solche Umsatzsteuer für Finanzprodukte Wirklichkeit werden kann.
Einen wichtigen Beitrag hierzu könnte die Bundeskanzlerin leisten, wenn sie ihren vollmundigen Ankündigungen auf dem G20-Gipfel in Pittsburgh und in ihrer Regierungserklärung endlich Taten folgen lassen würde. Deshalb muss sie dafür sorgen, dass die FDP in Person von Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel die Finanztransaktionssteuer nicht verhindert.
Bis zu einer international verbindlichen Finanztransaktionssteuer auf Ebene der G20-Staaten gilt es nun auf nationaler Ebene zu handeln und eine Börsenumsatzssteuer nach britischem Vorbild einzuführen. Die seit 1694 in Großbritannien bestehende "Stempelsteuer" beträgt 0,5 Prozent (Normalsatz) bis 1,5 Prozent (Sonderfälle) des Kurswertes auf börsliche Wertpapiergeschäfte ab einem Umsatz von 1.000 Euro.