Die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ in der Fassung vom 19. Januar 2000 unterscheiden zwischen Rüstungsexporten in EU-Mitgliedstaaten, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder (Australien, Neuseeland, Japan, Schweiz), die grundsätzlich nicht zu beschränken
sind, und Ausfuhren in alle sonstigen Staaten (so genannte Drittländer). Der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Drittländer wird sehr streng gehandhabt.
Grundsätzlich gilt: Alle Anträge auf Ausfuhrgenehmigung werden im jeweiligen Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung vor allem der außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente entschieden. Wichtige Kriterien jeder Entscheidung sind dabei unter anderem, Konflikten vorzubeugen und dass die Menschenrechte im Empfangsland beachtet werden.
Verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik
In der Debatte am Donnerstagabend sagte Bernd Westphal, SPD-Mitglied im Wirtschaftsausschuss, es gebe in der Welt einen Bedarf an Waffen, auch Deutschland benötige welche, letztlich zur Verteidigung. Rüstungsexporte dienten zudem der Abschreckung. „Das bedeutet nicht gleich Krieg“. Er betonte, die Bundesrepublik habe stets eine „verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik“ betrieben. Dazu gehöre vor allem, nicht an Länder zu liefern, in denen Bürgerkrieg herrsche oder die Menschenrechte missachtet würden. Mit Blick auf Saudi-Arabien sagte Westphal, ein großer Teil der Aufträge dorthin diene der Sicherung der Grenzanlagen. Westphal: „Nicht jedes Rüstungsgut trägt automatisch zu einer Eskalation bei.“
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist wichtig, die Transparenz bei Rüstungsexporten zu erhöhen.
Im Jahr 2012 wurden für Rüstungsgüter laut Bericht Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von insgesamt ca. 4,704 Milliarden Euro erteilt (2011: ca. 5,414 Milliarden Euro). Der Gesamtwert ist gegenüber dem Vorjahr somit um ca. 710 Millionen Euro zurückgegangen. 45 Prozent des Wertes der Einzelausfuhrgenehmigungen entfielen auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder (2011: 58 Prozent), 55 Prozent auf Drittländer (2011: 42 Prozent). Der erhöhte Drittländeranteil liegt unter anderem an der Genehmigung eines Grenzsicherheitssystems im Wert von 1,1 Milliarden Euro für Saudi-Arabien.
Auf Entwicklungsländer entfielen im Berichtsjahr 7 Prozent des Gesamtwerts aller Einzelgenehmigungen (2011: 9,3 Prozent).
Zum Hintergrund:
Der deutsche Rüstungsexport wird durch das Grundgesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geregelt. Die Leitlinien für die Genehmigungsbehörden bilden die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern” vom 19. Januar 2000
und der Gemeinsame Standpunkt der EU betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern vom 8. Dezember 2008. Nach dem AWG und der AWV ist die Ausfuhr aller Rüstungsgüter genehmigungspflichtig. Das KrWaffKontrG und das AWG definieren den Rahmen, innerhalb dessen die Bundesregierung über einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum verfügt.
Der 14. Rüstungsexportbericht ist hier nachzulesen: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/ruestungsexportbericht-2012,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf