Aufarbeitung gelingt aber nur, weil sich neben Bund und Ländern engagierte Bürgerinnen und Bürger in ehrenamtlichen Initiativen und privaten Vereinen, auf lokaler und regionaler Ebene aktiv dafür einsetzen. Nicht wenige Vereine und Einrichtungen gehen auf die Initiative von DDR-Bürgerrechtlern und Oppositionellen zurück. Dieses Engagement verdient besondere Würdigung. Der Deutsche Bundestag bekennt sich zu der Verantwortung, Einrichtungen, Gedenkstätten und Museen zur Aufarbeitung zu fördern, das zivilgesellschaftliche Engagement zu unterstützen und die Aufklärung über SED-Unrecht weiter voranzutreiben.
In zwei Bereichen sieht die SPD-Bundestagsfraktion Handlungsbedarf: bei der Opferhilfe und bei der Stasi-Unterlagenbehörde.
Bei der Opferhilfe ist klar: Die SED-Diktatur hat viele Menschen ihrer Freiheit beraubt und ihnen schweres seelisches und körperliches Leid zugefügt. Zwar können das Unrecht und seine Folgen für die Betroffenen und ihre Familien kaum je korrigiert oder gar wieder gut gemacht werden. Die Rehabilitierungsgesetzgebung des Bundes soll aber dazu beitragen, den Einsatz jener Menschen, die sich gegen das System aufgelehnt haben sowie das Los derer, die Zwangsmaßnahmen erdulden mussten, zu würdigen und sie dafür zu entschädigen, um die materiellen Folgen der Verfolgungen abzumildern. Die Gesetze zur Rehabilitierung weisen jedoch noch immer Gerechtigkeitslücken auf – sowohl in der Praxis als auch bei den gesetzlichen Regelungen selbst. Beschwerden von Opfern und Opferverbänden machen das deutlich. Der Umgang der Behörden mit den Opfern muss also dringend überprüft werden. Außerdem ist es an der Zeit, sich einmal mit der Antrags-, der Begutachtungs- und der Anerkennungspraxis zu befassen und sie kritisch zu hinterfragen. Ist das alles im Sinne der Opfer geregelt?
Aufgaben der Stasi-Unterlagenbehörde überprüfen
Die Stasi-Unterlagenbehörde (BstU) ist eine großartige Einrichtung: Erstmalig hat sich ein Volk der Akten seiner Unterdrücker bemächtigt. Mit der Gewährung von Akteneinsicht, der Erschließung des Stasi-Archives sowie ihrer Forschungs- und Bildungsarbeit leistet die Behörde seit mehr als zwanzig Jahren wichtige Arbeit und verfügt zu Recht – auch international – über hohes Ansehen. Damit das auch in Zukunft so bleibt, sind ihre Aufgabenstellungen und Strukturen weiterzuentwickeln – denn hier gibt es einige Probleme. Zum Beipsiel haben sich aufgrund von zu wenig Personal die Bearbeitungsfristen auf Akteneinsicht auf bis zu drei Jahre verlängert.
In dem gemeinsamen Antrag „Die Aufarbeitung der SED-Diktatur weiterentwickeln: Opferhilfe verbessern – Expertenkommission zur Perspektive des BStU einsetzen“ (Drs. 17/14109) fordern die SPD und die Grünen die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode eine Kommission zur Zukunft der BStU einzusetzen. Beschlossen wurde das nämlich schon 2008. Sie soll Aufgaben und Ziele kritisch überprüfen. Der Antrag wurde an diesem Donnerstag erstmals im Bundestag beraten.
Die Bundesregierung soll laut Vorlage außerdem gemeinsam mit den Ländern sicherstellen, dass eine qualifizierte Begutachtung der Verfolgungsopfer hinsichtlich ihrer Gesundheitsschäden erfolgt. Insbesondere sind eine gesetzliche Vermutungsregelung bei der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden und eine Erhöhung der monatlichen Zuwendung für Opfer politischer Haft in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone bzw. der ehema-ligen DDR anzustreben.
Schließlich sollen in der weiteren Umsetzung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes besonders auch die Themenfelder Opposition und Widerstand sowie Alltag in der DDR berücksichtigt werden.