Der Zoll hat im vergangenen Jahr mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und mehr Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgedeckt. Beim Mindestlohn ist die Zahl von 1316 Fällen im Jahr 2015 auf 6220 im Jahr 2018 gestiegen, teilte das Bundesfinanzministerium mit. In 2744 Fällen sei der Mindestlohn unterschritten worden. Im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurden demnach rund 111.000 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten eingeleitet. 2017 waren es noch rund 108.000 gewesen. Der Zoll hat alleine in den letzten beiden Jahren Schäden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aufgedeckt, die unter anderem durch illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug entstanden sind.
Der Mindestlohn wirkt. Aber es muss noch stärker kontrolliert werden, dass er eingehalten wird. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen (Drs. 19/8691). Die Koalition setzt damit ihre Anstrengungen für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt fort.
Mit dem Gesetz wird die zuständige Sondereinheit beim Zoll gestärkt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält dadurch zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal. Es ist bereits im Haushalt vorgesehen, die FKS bis zum Jahr 2026 von heute bundesweit rund 7900 auf dann mehr als 10.000 Stellen aufzustocken.
Darüber hinaus sollen zusätzlich für die FKS perspektivisch weitere 3500 Stellen geschaffen werden.
Gegen „Tagelöhner-Börsen“
Das Gesetz stärkt auch die Einsatzmöglichkeiten des Zolls für faire Arbeitsbedingungen: Menschen aus dem EU-Ausland werden oft gezielt nach Deutschland gelockt und hier unter Druck gesetzt. Zwangsarbeit, Ausbeutung und sogar Fälle von Menschenhandel finden auch im Jahr 2019 statt. Häufig werden sie zudem in Schrottimmobilien unwürdig und zu überhöhten Preisen untergebracht.
Dagegen wird der Zoll zukünftig noch wirkungsvoller vorgehen und ermitteln können. Auch gegen „Tagelöhner-Börsen“ bzw. den sogenannten „Arbeiterstrich“, wo Arbeiter für meist einfache, körperlich anstrengende Arbeiten kurzfristig und ohne Einhaltung gesetzlicher Vorgaben angeworben und beschäftigt werden, wird der Zoll effektiver vorgehen können.
Im Hinblick auf Scheinarbeitsverträge, die dazu genutzt werden, Kindergeld oder andere Sozialleistungen zu missbrauchen, wird es durch das Gesetz bessere Durchgriffs- und Ahndungsmöglichkeiten geben. Ebenso bei Fällen organisierter Kriminalität im Baugewerbe, zum Beispiel in Fällen von Kettenbetrug, wenn Scheinrechnungen ausgestellt werden, um Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren.
Die SPD-Fraktion schafft mit diesem Gesetz die Voraussetzungen für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Das hilft den von illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug betroffenen, legt Kriminellen das Handwerk und stärkt den Zusammenhalt in unserem Land.