Der Charakter des Internet als freies und offenes Medium muss bewahrt und gestärkt werden. Auf Grundlage der Netzneutralität hat sich das Internet als Innovationsmotor für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung erwiesen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes ist hierfür völlig unzureichend, sagen Martin Dörmann und Lars Klingbeil.

 

Der Charakter des Internet als freies und offenes Medium muss bewahrt und gestärkt werden. Auf Grundlage der Netzneutralität hat sich das Internet als Innovationsmotor für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung erwiesen. Durch den gleichberechtigten Datentransport bestehen optimale Teilhabebedingungen und geringe Marktzugangsbarrieren, weil neue Anwendungen kostengünstig im Netz eingestellt und von den Nutzern frei abgerufen werden können. Deshalb wollen wir das Prinzip der Netzneutralität gesetzlich absichern.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes ist hierfür völlig unzureichend und stellt lediglich eine Übernahme der allgemeinen Vorgaben der EU dar. Im Gesetzestext selbst kommt das Wort Netzneutralität nicht einmal vor. Zu Recht hat die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für Forschung und Technologie (EFI) in ihrem Jahresgutachten 2011 den Entwurf deutlich kritisiert.

Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion enthält eine Vielzahl konkreter Bestimmungen zur gesetzlichen Absicherung. Netzneutralität soll als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verankert und dort definiert werden. Kern der Netzneutralität ist auch weiterhin der Gleichbehandlungsgrundsatz, weshalb ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für den Datentransport erforderlich ist. Das "Any-to-any"-Prinzip soll festgeschrieben werden, wonach jeder grundsätzlich Zugang zu jedem Inhalt im Internet haben und Inhalte selbst anbieten kann.

Netzwerkmanagement soll weiterhin möglich sein, um die Funktionsfähigkeit der Netze zu sichern oder dafür zu sorgen, dass zeitkritische Dienste auch in Überlastungssituationen in der erforderlichen Qualität bei den Endkunden ankommen. Allerdings darf dies keinesfalls zur Verdrängung des heute bekannten "Best-Effort"-Internet führen, das vielmehr weiter ausgebaut werden muss.

Die Bundesnetzagentur soll beauftragt werden, die Einhaltung der Netzneutralität und eine ausreichende "Best-Effort"-Qualität im Internet wirksam zu sichern. So soll sie auch angemessene Mindestqualitätsstandards für die Durchleitung von Datenpaketen festlegen können und einen jährlichen Bericht zum Stand der Netzneutralität erstellen. Bei Verstößen gegen Netzneutralität sollen Kunden ergänzend ein Sonderkündigungsrecht erhalten.

Durch eine auf diese Weise gesetzlich verankerte Netzneutralität können Freiheit, Teilhabe und Innovationskraft im Netz miteinander verbunden und abgesichert werden.