Gerold Reichenbach und Eva Högl wenden sich sowohl gegen die Überlegung, EUROPOL als Kontrollbehörde für die Überwachung des Austauschs der SWIFT-Daten mit den USA in Europa einzusetzen, als auch gegen die die nach wie vor unangemessen langen Speicherfristen und der ungenügende Rechtsschutz für betroffene Bürgerinnen und Bürger.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion hat weiterhin erhebliche Bedenken, was den Verhandlungsvorgang sowohl formell als auch inhaltlich betrifft.

 

Wir fordern die Bundesregierung auf, keinesfalls zugunsten eines schnellen Verhandlungsergebnisses beim SWIFT-Abkommen auf Rechtsstandards zu verzichten. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen und die Bürgerrechte nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

 

Unsere Kritik wendet sich sowohl gegen die Überlegung, EUROPOL als Kontrollbehörde für die Überwachung des Austauschs der SWIFT-Daten mit den USA in Europa einzusetzen, als auch gegen die die nach wie vor unangemessen langen Speicherfristen und der ungenügende Rechtsschutz für betroffene Bürgerinnen und Bürger.

 

Nicht akzeptabel ist insbesondere die Tatsache, dass künftig mit EUROPOL entgegen dem deutschen Rechtsverständnis nicht ein Richter, sondern eine Polizeibehörde über die Freigabe des Datenaustauschs entscheiden soll. In Deutschland ist es üblich, grundrechtsbeeinträchtigende Maßnahmen von Ermittlungsbehörden durch einen Richter vorher überprüfen zu lassen. Das muss auch in Europa und bei SWIFT gelten.

 

Es kann zudem nicht sein, dass über den Umweg eines internationalen Abkommens die Rechtstellung von EUROPOL innerhalb der EU verändert wird, ohne dass dies im Europäischen Parlament und im Bundestag ausreichend diskutiert wird. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, sich den Bedenken anderer europäischer Länder dagegen anzuschließen.

 

Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, sich intensiv für eine Nachbesserung des vorgelegten Vertragsentwurfes einzusetzen. Es ist auch nicht im Sinne der internationalen Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung, wenn das Abkommen aufgrund mangelnden Bürgerrechtsschutzes nicht beschlossen werden kann.

 

Das neu auszuhandelnde SWIFT-Abkommen über den Transfer von Bankdaten wurde im Februar 2010 vom Europaparlament abgelehnt. Die neuen Verhandlungen dazu finden derzeit auf europäischer Ebene statt. Das Bundesinnenministerium informierte hierzu kurz im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am gestrigen Tage.