Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Heute wird der Deutsche Bundestag im Rahmen des Entwurfs des Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetzes in erster Lesung über Konkretisierungen der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie beraten, von denen insbesondere junge Familien und Senioren profitieren werden.

„Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie besteht bei vielen Kreditinstituten Unsicherheit bei der Vergabe von Immobilienkrediten. Unter Berufung auf vermeintliche Unklarheiten im Umsetzungsgesetz werden insbesondere Kredite für altersgerechte Umbaumaßnahmen oder Renovierungen nur mit äußerster Zurückhaltung oder im Zweifel gar nicht vergeben. Im Zentrum der Kritik stehen die Vorgaben an die künftige Kreditfähigkeit. Leidtragende sind vor allem junge Familien und Senioren. Mit dem Gesetzentwurf werden diese Unklarheiten beseitigt.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die im Gesetzentwurf vorgesehenen Konkretisierungen und plädiert für ein zügiges Beratungsverfahren, damit die ins Stocken geratene Kreditvergabe schnell beendet werden kann.

Klargestellt wird, dass Wertsteigerungen von Immobilien uneingeschränkt berücksichtigt werden können, wenn das Darlehen dem Bau oder der Sanierung der Immobilie dient. Damit wird die dringend erwartete Rechtssicherheit sowohl für Kreditnehmer als auch für Banken hergestellt.

Es wird zu prüfen sein, ob die Änderungen, die in Fällen der Anschlussfinanzierung und Umschuldung in der Regel keine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung bei demselben Kreditinstitut erforderlich machen, verbessert werden können.“