Nach bisheriger Rechtslage war die Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung davon abhängig, dass der Täter sein Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Eine lediglich verbale Ablehnung durch das Opfer reichte nicht aus. Diese Gesetzeslage stimmte nicht mit dem Rechtsempfinden der Bevölkerung überein und wurde zunehmend kritisiert. Von heute an ist sichergestellt, dass ein Nein zu sexuellen Handlungen strafrechtlich beachtlich ist.
Mit der Reform werden darüber hinaus zwei neue Tatbestände im Strafrecht aufgenommen: Die sexuelle Belästigung, die bisher nur dann sanktioniert werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz erfolgte, ist künftig unabhängig vom Umfeld strafbar. Außerdem wird in Zukunft auch bestraft, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden.
"Die Änderungen stärken das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Hierfür haben wir uns lange eingesetzt. Erst durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und die anschließende gesellschaftliche Debatte setzte auch bei der Union ein Umdenken ein, das zur Aufgabe der Blockade gegen ein modernes Sexualstrafrecht führte“, sagt Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
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SPD-Fraktionsvizin Eva Högl erklärt, weshalb es ein riesiger Erfolg ist, dass der Bundestag einstimmig beschlossen hat, „Nein heißt Nein!“ ins Gesetz zu bringen.