„Nein heißt Nein“ wird endlich Gesetz

Sexualstrafrecht wird verschärft

Der Deutsche Bundestag hat eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen, die unter anderem den Grundsatz „Nein heißt Nein“ im deutschen Recht verankert. Damit wird auch die so genannte Istanbul-Konvention des Europarates in deutsches Recht umgesetzt. Künftig wird jede Form der nicht einvernehmlichen sexuellen Handlung unter Strafe gestellt. Das ist ein Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht, der aus Sicht der SPD-Fraktion nötig und überfällig war.
Demonstration auf dem Kölner Hauptbahnhof für den Grundsatz „Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht
(Foto: dpa/picture alliance)

Nach mehrmonatigem Ringen innerhalb der Regierung und zwischen den Bundestagsfraktionen haben die Bundestagsabgeordneten am Donnerstag Ausweitungen und Verschärfungen im Sexualstrafrecht im Strafgesetzbuch beschlossen (Drs. 18/821018/8626). Dank eines umfangreichen Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU/CSU zum Gesetzentwurf der Bundesregierung wird das sexuelle Selbstbestimmungsrecht im Strafrecht umfassend zur Geltung gebracht.

„Es war ein langer Weg: Jetzt kommt es im Sexualstrafrecht zu einem historischen Paradigmenwechsel. Wir schließen mit der Gesetzesänderung Lücken im geltenden Strafrecht und kommen dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach, sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person grundsätzlich unter Strafe zu stellen. Dass viele Fälle, die nach dem Strafempfinden der Bevölkerung strafwürdig, nach aktueller Rechtslage aber nicht strafbar sind, ruft zu Recht großes Unverständnis hervor“, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Eva Högl.

 

"Nein!" zu sexuellen Übergriffen und Vergewaltigung 

Kern der Reform: Nach dem Grundsatz "Nein heißt Nein" wird künftig jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt. Damit wird eine alte Forderung der Frauenbewegung erfüllt. Danach macht sich strafbar, „wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt“. Ob verbal oder nonverbal  durch schlüssiges Handeln ausgedrückt, ein erkennbares „Nein“ reicht künftig aus. Nach bisheriger Rechtslage ist die Strafbarkeit davon abhängig, dass der Täter sein Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Eine lediglich verbale Ablehnung sexueller Handlungen durch das potenzielle Opfer reichte nicht aus. 

Mit dieser Gesetzesänderung wird Deutschland auch dem Übereinkommen des Europarats „zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ vom 11. Mai 2011 gerecht. Darauf haben die SPD-Abgeordneten schon seit Jahren hin gedrängt. Diese sogenannte Istanbul-Konvention, die von Deutschland gezeichnet wurde, verlangt, jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen. Einer Ratifizierung der Konvention steht nach der Reform des Sexualstrafrechts nichts mehr im Wege. 

Der dafür neu eingeführte Grundtatbestand des "sexuellen Übergriffs" bei entgegenstehendem Willen soll mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft werden. Gleichzeitig bleibt auch „Vergewaltigung“ als Delikt erhalten, als besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, bei der der Täter zum Beispiel den Beischlaf gegen den Willen des Opfers vollzieht. Hier beträgt die Mindeststrafe wie bisher zwei Jahre.

 

Weitere neue Straftatbestände sexualisierter Gewalt

Mit der Reform werden darüber hinaus zwei neue Tatbestände im Strafrecht aufgenommen: Die sexuelle Belästigung wird künftig generell unter Strafe gestellt. Außerdem wird in Zukunft auch bestraft, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden. 

Der Straftatbestand "Sexuelle Belästigung" richtet sich gegen "Grapscher". Eine sexuelle Belästigung liegt nach der Gesetzesreform dann vor, wenn jemand „eine andere Person in sexuell bestimmter Weise berührt und dadurch belästigt“. Das Delikt kann mit Haft bis zwei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden. Bisher war selbst ein Griff an die weibliche Brust oder in den Schritt oft straflos, wenn er über der Kleidung erfolgte. Künftig kommt es darauf nicht mehr an. „Damit beseitigen wir eine Schieflage, denn bisher konnte die sexuelle Belästigung nur sanktioniert werden, wenn sie am Arbeitsplatz stattfand“, erklärt Högl.

Das Delikt „Straftat aus Gruppen“ ist auf Drängen der Unionsfraktion in den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aufgenommen worden. Aus Sicht der SPD-Fraktion hätten die Regelungen des noch geltenden Rechts ausgereicht, denn die Beihilfe zu Sexualstraftaten ist heute bereits strafbar und die gemeinschaftliche Begehung wirkt sogar strafschärfend. 

 

Großer Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion

Das Gesetz ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts. Eine Modernisierung des Sexualstrafrechts wurde lange diskutiert, die SPD-Fraktion hatte sich immer für den Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘ eingesetzt. „Erst durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln kam eine gesellschaftliche Debatte in Gang, die nun auch innerhalb der Unionsfraktion zu einem Umdenken geführt hat“, sagt Högl. Es sei gut, dass der Bundestag mit dem heutigen Beschluss das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärkt. „Wer sich über ein „Nein!“ zu einer sexuellen Handlung hinweg setzt, wird jetzt endlich konsequent bestraft. Das ist ein großer Erfolg“, betont sie.

Carola Reimann, ebenfalls SPD-Fraktionsvizin, verspricht sich von der Rechtsverschärfung auch eine stärkere Sensibilisierung der Gesellschaft in Bezug auf sexuelle Belästigung und Übergriffe.

 

Das Wichtigste zusammengefasst:

Um insbesondere Frauen in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu stärken, hat der Bundestag beschlossen, das Sexualstrafrecht zu verschärfen und bestehende Lücken im geltenden Strafrecht zu schließen. Kern der Reform: Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wird im Strafrecht verankert. Künftig wird jede Form der nicht einvernehmlichen sexuellen Handlung unter Strafe gestellt. Auch Grapschen wird als neues Delikt „Sexuelle Belästigung“ ins Strafgesetzbuch aufgenommen.

SPD-Fraktionsvizin Eva Högl erklärt, weshalb es ein riesiger Erfolg ist, dass der Bundestag einstimmig beschlossen hat, „Nein heißt Nein!“ ins Gesetz zu bringen.

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